Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.02.1984 - 3 VAs 49/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 91 Abs. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzugslockerungen im Jugendstrafvollzug; Schuldschwere
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 382
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.1984 - 3 VAs 49/83
Die Berücksichtigung der Schwere der Schuld bei der Gewährung von Urlaub bzw. sonstigen Vollzugslockerungen ist mit dem verfassungsrechtlich fundierten Gedanken der Resozialisierung des Gefangenen mit Rücksicht auf die anerkannten Strafzwecke durchaus vereinbar (vgl. BVerfG, NJW 1984, 33 ff. [hier: IV (467) 150 a-d]).
- OLG Frankfurt, 16.10.2001 - 3 Ws 736/01
Strafvollzug: Berücksichtigung der Schuldschwere bei Gewährung von …
Soweit sich der Rechtsbeschwerdeführer darauf beruft, daß die angefochtene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, die die Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Schwere der Schuld und der Verteidigung der Rechtsordnung im negativen Lockerungsbescheid der Vollzugsbehörde vom 8.2.2001 für gesetzwidrig halte, von tragenden Grundsätzen obergerichtlicher Beschlüsse auch des Senats abweiche (genannt werden OLG Frankfurt NStZ 1984, 382; OLG Nürnberg NStZ 1984, 92; OLG Stuttgart NStZ 1984, 525), trifft diese vom Rechtsbeschwerdeführer vorgenommene Bewertung durchaus zu.Der Senat erklärt dies bezüglich seiner in NStZ 1984, 382 noch vertretenen Auffassung ausdrücklich.
- OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86
Jugendstrafvollzug; Vollzugslockerungen; Ermessen der Vollzugsbehörde; Schwere …
Diese Parallelität der Ziele läßt es konsequent erscheinen, die für das Strafvollzugsrecht bei Erwachsenen in Bezug auf Vollzugslockerungen geltenden Überlegungen auf den Jugendstrafvollzug zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ 1984, 382 ).Dagegen finden die Strafzwecke der Sühne für begangenes Unrecht und des gerechten Schuldausgleichs, der auf der Schwere der Tatschuld beruht, auch im Jugendstrafrecht ihren Platz (OLG Frankfurt NStZ 1984, 382 ;… Brunner, JGG 8. Aufl., § 91 Rdn. 7).
- OLG Frankfurt, 29.02.1984 - 3 Ws 603/83 Deshalb kann es gerade unter dem Gesichtspunkt eines gerechten Schuldausgleichs bei Taten mit besonders schwerem Unrechts- und Schuldgehalt geboten sein, zunächst eine längere Strafhaft im geschlossenen Vollzug zu verlangen (vgl. Senatsbeschluß v. 2.9.1982-3 Ws 518/82 (StVollz) - teilweise veröffentlicht in NStZ 1983, 140 ff., Senatsbeschlüsse v. 7.12.1983 - 3 Ws 861/83 (StVollz) - und v. 2.2.1984 - 3 VAs 49/83).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".