Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.1984 - 3 VAs 49/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2175
OLG Frankfurt, 02.02.1984 - 3 VAs 49/83 (https://dejure.org/1984,2175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.1984 - 3 VAs 49/83 (https://dejure.org/1984,2175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - 3 VAs 49/83 (https://dejure.org/1984,2175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 91 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollzugslockerungen im Jugendstrafvollzug; Schuldschwere

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.1984 - 3 VAs 49/83
    Die Berücksichtigung der Schwere der Schuld bei der Gewährung von Urlaub bzw. sonstigen Vollzugslockerungen ist mit dem verfassungsrechtlich fundierten Gedanken der Resozialisierung des Gefangenen mit Rücksicht auf die anerkannten Strafzwecke durchaus vereinbar (vgl. BVerfG, NJW 1984, 33 ff. [hier: IV (467) 150 a-d]).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2001 - 3 Ws 736/01

    Strafvollzug: Berücksichtigung der Schuldschwere bei Gewährung von …

    Soweit sich der Rechtsbeschwerdeführer darauf beruft, daß die angefochtene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, die die Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Schwere der Schuld und der Verteidigung der Rechtsordnung im negativen Lockerungsbescheid der Vollzugsbehörde vom 8.2.2001 für gesetzwidrig halte, von tragenden Grundsätzen obergerichtlicher Beschlüsse ­ auch des Senats ­ abweiche (genannt werden OLG Frankfurt NStZ 1984, 382; OLG Nürnberg NStZ 1984, 92; OLG Stuttgart NStZ 1984, 525), trifft diese vom Rechtsbeschwerdeführer vorgenommene Bewertung durchaus zu.

    Der Senat erklärt dies bezüglich seiner in NStZ 1984, 382 noch vertretenen Auffassung ausdrücklich.

  • OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86

    Jugendstrafvollzug; Vollzugslockerungen; Ermessen der Vollzugsbehörde; Schwere …

    Diese Parallelität der Ziele läßt es konsequent erscheinen, die für das Strafvollzugsrecht bei Erwachsenen in Bezug auf Vollzugslockerungen geltenden Überlegungen auf den Jugendstrafvollzug zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ 1984, 382 ).

    Dagegen finden die Strafzwecke der Sühne für begangenes Unrecht und des gerechten Schuldausgleichs, der auf der Schwere der Tatschuld beruht, auch im Jugendstrafrecht ihren Platz (OLG Frankfurt NStZ 1984, 382 ;… Brunner, JGG 8. Aufl., § 91 Rdn. 7).

  • OLG Frankfurt, 29.02.1984 - 3 Ws 603/83
    Deshalb kann es gerade unter dem Gesichtspunkt eines gerechten Schuldausgleichs bei Taten mit besonders schwerem Unrechts- und Schuldgehalt geboten sein, zunächst eine längere Strafhaft im geschlossenen Vollzug zu verlangen (vgl. Senatsbeschluß v. 2.9.1982-3 Ws 518/82 (StVollz) - teilweise veröffentlicht in NStZ 1983, 140 ff., Senatsbeschlüsse v. 7.12.1983 - 3 Ws 861/83 (StVollz) - und v. 2.2.1984 - 3 VAs 49/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht