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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22441
OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05 (https://dejure.org/2005,22441)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.02.2005 - 3 W 105/05 (https://dejure.org/2005,22441)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 3 W 105/05 (https://dejure.org/2005,22441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Erlasses eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren vor Ablauf der Frist zur Verteidigungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
    Das war jedoch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, dass sich die Meldung des Prozessbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, dass also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis hiervon vermittelt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286; NJW 1987, 440; NJW-RR 1992, 699).

    Ob die Beklagte ihm zu diesem Zeitpunkt bereits Prozessvollmacht erteilt hatte, spielt insofern keine Rolle, da die Bestimmung des § 172 ZPO allein auf die Bestellung abstellt (BGH NJW 1987, 440).

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
    Das war jedoch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, dass sich die Meldung des Prozessbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, dass also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis hiervon vermittelt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286; NJW 1987, 440; NJW-RR 1992, 699).

    Dazu genügen die Entgegennahme der Klageschrift und die Übersendung des vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Empfangsbekenntnisses mit der Angabe, dass dieser zur Entgegennahme der Zustellung legitimiert sei (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 286).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
    Mit der nachträglichen Bestellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten wurde die Zustellung der Klageschrift ex nunc wirksam (vgl. zu § 187 BGB a. F.: BGH NJW 1989, 1154), so dass die gemäß § 276 Abs. 1 ZPO gesetzte Frist vom 02.12.2004 an lief und daher am 16.2.2004, also vor der Zustellung des Versäumnisurteils endete.
  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
    Wie ein nicht verkündetes Urteil ist das im schriftlichen Verfahren ergangene Versäumnisurteil also vor seiner Zustellung nicht existent (BGH NJW 1996, 1969, 1970).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 6/92

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Zustellung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05
    Das war jedoch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, dass sich die Meldung des Prozessbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, dass also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis hiervon vermittelt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286; NJW 1987, 440; NJW-RR 1992, 699).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2026 - 2 W 23/26
    Gibt dieser Rechtsanwalt sodann ein Empfangsbekenntnis mit der Angabe, zur Entgegennahme der Zustellung legitimiert zu sein, ab, liegt hierin eine konkludente Bestellung zum Prozessbevollmächtigten (BGH…, Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 W 105/05, juris Rn. 11).
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