Rechtsprechung
| OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08
Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Dieser Handhabung war durch die Entscheidungen des BGH vom 25.09.2006 (NJW 2006, 3716) und vom 04.12.2008 (BGHZ 179, 102) zunächst die Grundlage entzogen. - BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05
Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem …
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Dieser Handhabung war durch die Entscheidungen des BGH vom 25.09.2006 (NJW 2006, 3716) und vom 04.12.2008 (BGHZ 179, 102) zunächst die Grundlage entzogen. - BayObLG, 01.08.2000 - 2Z BR 57/00
Eintragung eines Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz im …
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Denn nur unnötige Eintragungen, die den öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht tangieren, sind unzulässig (vgl. RGZ 119, 211; BayObLG Rpfleger 2000, 543;… Demharter a.a.O. Anh. zu § 13 Rn. 22).
- RG, 08.12.1927 - V 100/27
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Denn nur unnötige Eintragungen, die den öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht tangieren, sind unzulässig (vgl. RGZ 119, 211; BayObLG Rpfleger 2000, 543;… Demharter a.a.O. Anh. zu § 13 Rn. 22). - BayObLG, 14.02.1994 - 2Z BR 17/94
Grundbucheintragung bei aufschiebend bedingter Rückübertragung eines Erbteils
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter;… Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697). - BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86
Eintragung der bedingten Abtretung eines Auflassungsanspruchs
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter;… Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697). - RG, 29.03.1911 - V 335/10
Hypothekenabtretung. ; Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter;… Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697). - LG Zwickau, 28.02.2002 - 9 T 387/01
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter;… Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697). - LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81
Zur Eintragung einer Verfügungsbeschränkung zugunsten eines Erbanteilserwerbers
Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09
Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter;… Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697).
- OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11
Ein zu Lasten des Anteils eines BGB-Gesellschafters bestelltes Nießbrauchsrecht …
Diese vertreten unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden vom 4. Januar 2010 - Az.: 3 W 1242/09 -, dass die Verfügungsbeschränkung infolge einer Nießbrauchsbestellung eintragungsfähig sei.Der Senat ist dabei nach den oben aufgezeigten Grundsätzen der auch vom Amtsgericht vertretenen Auffassung, dass jedenfalls die Eintragung einer Nießbrauchrechtsbestellung, lastend auf einem Gesellschafteranteil, überflüssig und deswegen nicht einzutragen ist (wie hier OLG München ZIP 2011, 375; ZIP 2011, 276; Bestelmeyer Rechtspfleger 169, 188 f.; a. A. OLG Zweibrücken DNotZ 2011, 207; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Jan. 2010, Az.: 3 W 1242/09).
- OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10
Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; …
Nachdem sich der Notar auf eine in einer Parallelsache ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Januar 2010 - 3 W 1242/09 - berufen hatte, hat die Rechtspflegerin mit neuerlicher, an den Notar adressierter Zwischenverfügung vom 27. Januar 2010 (Bl. 112 der Grundakten von H., Blatt XXXX) bekräftigt, daß zur Eintragung der Namen aller Gesellschafter die Vorlage einer Berichtigungsbewilligung aller vier Gesellschafter und deren Versicherung erforderlich sei, daß "nur Sie" (sic !) "selbst" - gemeint ist ersichtlich : nur diese selbst - "Gesellschafter der Q. Grundstücksgesellschaft sind".Der abweichenden Auffassung des OLG Dresden (Beschluß vom 4. Januar 2010 - 3 W 1242/09 -) vermag der Senat deshalb nicht zu folgen.
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