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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13433
OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04 (https://dejure.org/2004,13433)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.04.2004 - 3 W 1302/04 (https://dejure.org/2004,13433)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. April 2004 - 3 W 1302/04 (https://dejure.org/2004,13433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Gleichstellung der GEMA mit einem Verband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Kostenfestsetzung hinsichtlich einer nicht erfolgten Festsetzung von Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Anwalt; Notwendige Kosten der zweckentsprechenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 312
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04
    Die GEMA steht dem im Beschluss des BGH vom 18.12.2003, Az.: I ZB 18/03 "Auswärtiger Anwalt IV" genannten Verband gleich.

    Der BGH hat inzwischen in seinem Beschluss vom 18.12.2003 - Az.: I ZB 18/03 "Auswärtiger Anwalt IV" (BB 2004, 575 = WRP 2004, 495) eine weitere Ausnahme von der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Anwalt geschaffen.

  • KG, 07.02.2002 - 8 W 19/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04
    Diese Rechtsprechung des Senats wird auch von verschiedenen weiteren Oberlandesgerichten geteilt (Nachweise siehe KG-Report Berlin 2002, 157).
  • OLG Dresden, 15.12.1995 - 3 W 1018/95

    Voraussetzungen für die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.04.2004 - 3 W 1302/04
    So wird von Seiten des Oberlandesgericht Nürnberg unter Hinweis auf den Grundsatz der gleichen Qualifikation von Rechtsanwälten regelmäßig die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten mit dieser Begründung der Partei abgelehnt (siehe grundsätzliche Entscheidung im Beschluss vom 12.4.1995, Az.: 3 W 1018/95).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17

    Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und …

    Rn. 133 Solchen Verbänden und Einrichtungen steht es - anders als gewerblichen Unternehmen - nicht frei, wie sie sich intern organisieren (BGH…, Beschluss vom 02. Oktober 2008 - I ZB 96/17, bei juris Rz. 9 - Auswärtiger Rechtsanwalt VII; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 W 1302/04, bei juris Rz. 10; Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 8 W 5/17, bei juris Rz. 10).
  • OLG Hamburg, 25.01.2018 - 8 W 5/17

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der GEMA-Anwälte

    Rn. 11 Das OLG Nürnberg hat durch Beschluss vom 22. April 2004 (- 3 W 1302/04 -, juris Rn. 10) unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH vom 18.12.2003 (…aaO) entschieden, dass die Klägerin einem Verband im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. (§ 8 UWG n.F.) in vollem Umfang gleichzusetzen sei.
  • AG Frankenthal, 26.07.2024 - 3a C 359/23

    Reisekosten - Kostenerstattung im Urheberrechtsstreit: Recht der GEMA auf …

    Das OLG Nürnberg hat durch Beschluss vom 22. April 2004 - 3 W 1302/04 - unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH vom 18.12.2003 (…aaO) entschieden, dass die Klägerin einem Verband im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. (§ 8 UWG n.F.) in vollem Umfang gleichzusetzen sei.
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