Rechtsprechung
| OVG Saarland, 19.11.1985 - 3 W 1399/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
Abschiebung bei erneutem Asylantrag vor Rechtskraft der abgewiesenen …
Demgemäß handelte es sich bei dem erneuten Asylantrag vom 8. September 1986 jedenfalls zum Zeitpunkt seiner Stellung am 10. September 1986 tatsächlich nicht um einen Folgeantrag i.S.d. § 14 Abs. 1 AsylVfG (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 -, und OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 -).Der Senat läßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich offen, ob nicht schon davon ausgegangen werden kann, daß ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter erneuter Asylantrag ohne weiteres dann zum Folgeantrag i.S.d. § 14 Abs. 1 AsylVfG wird, wenn er nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nicht zurückgenommen wird, ob ein erneuter Asylantrag also gleichsam in einen Folgeantrag "hineinwächst" (bejahend OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 -, verneinend der 10. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 - unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 -).
- VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung; …
Der Senat braucht ferner (wiederum) nicht zu entscheiden, ob - verneinte man die vorausgegangene Frage in der vorliegenden Sache - ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter neuer Asylantrag mit dem unanfechtbaren Abschluß des früheren Asylverfahrens ohne weiteres zum Folgeantrag i.S. des § 14 AsylVfG wird, in einen solchen also gleichsam "hineinwächst" (bejahend: OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 - verneinend: Hess. VGH , Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 -, unter Hinweis auf OVG Saarland, Beschluß vom 19. November 19$5 -3 W 1399/85 - offengelassen: Hess. VGH , Beschluß vom 6. Juni 1988 - 12 TH 4039/87 -). - VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86 Denn jedenfalls kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein nachträglich gestellter weiterer Asylantrag ein Folgeantrag im Sinne des § 14 Abs. 1 AsylVfG ist, ausschließlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Antragstellung an, nicht auf später eingetretene Ereignisse (so auch OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 für einen Neuantrag vor Rücknahme des Erstantrages).
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