Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kostenerstattung bei ungerechtfertigter Bestellung eines Betreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1, 2; FGG § 13a Abs. 2 S. 1
Auslagen des Betreuers bei ungerechtfertigter Aufhebung der Betreuung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen konkreter mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf eine Betreuungsbedürftigkeit hindeutender Umstände als Voraussetzung der Bestellung eines nur vorläufigen Betreuers; Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Verfahren der einstweiligen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Montabaur - 11 XVII 199/01
- AG Montabaur - 11 XVII199/01
- LG Koblenz, 19.06.2002 - 2 T 162/02
- OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1126
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 24.06.1997 - 11 Wx 74/96
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02
Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme dann, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548;… BT-Drucks. 11/4528, S. 95;… Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b). - BayObLG, 21.05.1999 - 3Z BR 125/99
Voraussetzungen der Bestellung eines vorläufigen Betreuers
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02
Auch bei Bestellung eines nur vorläufigen Betreuers müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf eine Betreuungsbedürftigkeit im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB hindeuten; ferner müssen konkrete Umstände nahe legen, dass das Abwarten der endgültigen Entscheidung für den Betroffenen erhebliche Nachteile zur Folge hätte (vgl. BayObLG FamRz 1999, 1611, 1612 m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
Betreuungsverfahren: Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts bei …
Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 -3 W 144/02 - OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548; BT-Drucks. 11/4528, 95;… Bauer in HK-Bur, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 13 a Rdnr. 36;… Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b).Die vom Landgericht aufgehobene Entscheidung des Amtsgerichts war verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und deshalb ungerechtfertigt im Sinne des § 13 a Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO).
Die Entscheidung über eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist ebenfalls dem Amtsgericht vorzubehalten, das diese Entscheidung nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG zu treffen haben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO;… OLG Hamm aaO;… Keidel/Zimmermann aaO § 13a Rdnr. 39).
- LG Saarbrücken, 04.01.2011 - 5 T 522/10
Betreuungsüberprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung hinsichtlich einer …
Dann wären die Auslagen, die dem Betroffenen durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes entstanden sind, gemäß § 307 FamFG der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1126;… OLG München, FamRZ 2006, 1617, zitiert nach juris, Rn. 8 m.w.N.;… Keidel/Budde, § 307 FamFG Rn. 6 m.w.N.). - LG Saarbrücken, 13.02.2009 - 5 T 596/08
Staatskasse muss die dem Betroffenen in dem Beschwerdeverfahren anfallenden und …
Die von dem Betroffenen mit der Beschwerde angegriffene Anordnung der Vorführung zur ärztlichen Untersuchung war - wie in dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 7.1.2009 näher ausgeführt ist - grob verfahrensfehlerhaft und damit ungerechtfertigt i. S. d. § 13 a Abs. 2 S. 1 FGG (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1126, 1127).
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