Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 3 W 147/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- erbrechtsiegen.de
Beschwerde gegen Erbscheinerteilung
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 07.10.2022 - 52 VI 1020/21
- OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 3 W 147/22
- OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 3 W 147/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Rostock, 25.08.2020 - 3 W 94/19
Auslegung einer Abänderungsklausel in einem Ehegattentestament; Vereinbarung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 3 W 147/22
Es steht ihnen frei, zu bestimmen, ob die Änderbarkeit einer Verfügung über die in § 2271 BGB vorgesehen Möglichkeiten erweitert wird (OLG Rostock, Beschluss vom 25.08.2020, 3 W 94/19). - KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 3 W 147/22
Es kann dem zumindest aber indizielle Wirkung zukommen, wenn nach den Umständen angenommen werden kann, dass die vereinbarte Auslegung dem Erblasserwillen entspricht (KG, Beschluss vom 16.09.2003, 1 W 48/02).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 3 W 147/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wechselbezügliche Regelungen im gemeinschaftlichen Testament; Abänderung eines gemeinschaftlichen Testaments nach Versterben eines Erblassers; Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Testament
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wechselbezügliche Regelungen im gemeinschaftlichen Testament; Abänderung eines gemeinschaftlichen Testaments nach Versterben eines Erblassers; Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Testament
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 07.10.2022 - 52 VI 1020/21
- OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 3 W 147/22
- OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 3 W 147/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Rostock, 25.08.2020 - 3 W 94/19
Auslegung einer Abänderungsklausel in einem Ehegattentestament; Vereinbarung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 3 W 147/22
Es steht ihnen frei, zu bestimmen, ob die Änderbarkeit einer Verfügung über die in § 2271 BGB vorgesehen Möglichkeiten erweitert wird (OLG Rostock, Beschluss vom 25.08.2020, 3 W 94/19). - KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 3 W 147/22
Es kann dem zumindest aber indizielle Wirkung zukommen, wenn nach den Umständen angenommen werden kann, dass die vereinbarte Auslegung dem Erblasserwillen entspricht (KG, Beschluss vom 16.09.2003, 1 W 48/02).
- KG, 10.06.2024 - 19 W 28/24
Auslegung eines Testaments bei einer Verwendung von Rechtsbegriffen
Es kann dem zumindest aber indizielle Wirkung zukommen, wenn nach den Umständen angenommen werden kann, dass die vereinbarte Auslegung dem Erblasserwillen entspricht (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 23.3.2023, 3 W 147/22, Rn. 17; KG, Beschluss v. 16.9.2003, 1 W 48/02).
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