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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4101
OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88 (https://dejure.org/1989,4101)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.01.1989 - 3 W 177/88 (https://dejure.org/1989,4101)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 3 W 177/88 (https://dejure.org/1989,4101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Möglichkeit der Bezugnahme auf eine maschinenschriftliche Aufstellung bei Errichtung eines Testamentes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1413
  • MDR 1989, 741
  • FamRZ 1989, 900
  • Rpfleger 1989, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde gebietet die Entscheidung BGHZ 94, 36 ff [BGH 27.02.1985 - IVa ZR 136/83] - FamRZ 1985, 587 ff keine anderweitige Beurteilung, wie das Landgericht bereits ausführlich erörtert hat.
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88
    Zwar muß gemäß § 2247 Abs. 1 BGB ein privatschriftliches Testament in seinem gesamten Wortlaut vom Erblasser eigenhändig geschrieben sein; in Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb allgemein anerkannt, daß der Erblasser bei Errichtung eines eigenhändigen Testaments hinsichtlich des Inhalts nicht auf ein mit der Schreibmaschine geschriebenes Schriftstück Bezug nehmen kann (vgl. exemplarisch BGH Rpfleger 1980, 337 und BayObLGZ 1979, 215, 218, jeweils mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88
    Zutreffend ist zunächst der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, daß der Erbschein bereits dann unrichtig und gemäß § 2361 BGB einzuziehen ist, wenn er - vom jetzigen Erkenntnisstand ausgehend - nach Form oder Inhalt in der geschehenen Weise nicht hätte erteilt werden dürfen, wofür bereits die Unrichtigkeit in einem wesentlichen Punkte genügt (vgl. BGHZ 40, 54, 56 [BGH 05.06.1963 - V ZB 7/63]/57; BayObLGZ 1977, 59, 62;… Staudinger/Firsching, BGB, 12. Aufl., § 2361 Rdnr. 14;… Kregel in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 2361 Rdnr. 3;… Soergel/Damrau, BGB, 11. Aufl., § 2361 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88
    Zutreffend ist zunächst der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, daß der Erbschein bereits dann unrichtig und gemäß § 2361 BGB einzuziehen ist, wenn er - vom jetzigen Erkenntnisstand ausgehend - nach Form oder Inhalt in der geschehenen Weise nicht hätte erteilt werden dürfen, wofür bereits die Unrichtigkeit in einem wesentlichen Punkte genügt (vgl. BGHZ 40, 54, 56 [BGH 05.06.1963 - V ZB 7/63]/57; BayObLGZ 1977, 59, 62;… Staudinger/Firsching, BGB, 12. Aufl., § 2361 Rdnr. 14;… Kregel in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 2361 Rdnr. 3;… Soergel/Damrau, BGB, 11. Aufl., § 2361 Rdnr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88
    Dabei müssen die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar noch näher gelegen haben (allgem. Meinung; vgl. statt vieler BayObLG Rpfleger 1980, 471; Senat Rpfleger 1986, 479 und ständige Rechtsprechung;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 27 Rdnr. 42 m. w. N.).
  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88
    Zwar muß gemäß § 2247 Abs. 1 BGB ein privatschriftliches Testament in seinem gesamten Wortlaut vom Erblasser eigenhändig geschrieben sein; in Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb allgemein anerkannt, daß der Erblasser bei Errichtung eines eigenhändigen Testaments hinsichtlich des Inhalts nicht auf ein mit der Schreibmaschine geschriebenes Schriftstück Bezug nehmen kann (vgl. exemplarisch BGH Rpfleger 1980, 337 und BayObLGZ 1979, 215, 218, jeweils mit zahlr. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.1986 - 3 W 253/85

    Errichtung eines handschriftlichen gemeinschaftlichen Testaments und amtliche …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88
    Dabei müssen die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar noch näher gelegen haben (allgem. Meinung; vgl. statt vieler BayObLG Rpfleger 1980, 471; Senat Rpfleger 1986, 479 und ständige Rechtsprechung;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 27 Rdnr. 42 m. w. N.).
  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der …

    Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist nur dann unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten, andeutungsweise erkennbaren Willens handelt (…Palandt/Weidlich, a.a.O.;… Staudinger/Baumann, a.a.O., BGH Rpfleger 1980, 337; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 900; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484; OLG München FamRZ 2009, 372).
  • KG, 13.12.2017 - 26 W 45/16

    Erbscheinssache: Verweisung einer letztwilligen Verfügung auf ein anderes …

    So kann der Erblasser bei Errichtung eines eigenhändigen Testaments hinsichtlich seines Inhalts, nämlich hinsichtlich der Erbeinsetzung (oder der Zuwendung eines Vermächtnisses) etwa nicht wirksam auf ein maschinengeschriebenes Schriftstück Bezug nehmen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.1989 - 3 W 177/88 - MDR 1989, 741, Rdnr. 5 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2006 - 15 W 414/05 - FamRZ 2006, 1484, Rdnrn. 24, 25 nach juris).

    Unschädlich ist es, wenn eine Bezugnahme nur zum Zwecke der näheren Erläuterung der testamentarischen Bestimmung erfolgt oder zur Auslegung des maßgeblichen testamentarischen Willens des Erblassers geeignet ist (OLG Zweibrücken - 3 W 177/88 - a. a. O., Rdnr. 5 nach juris).

  • OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 20 W 483/00

    Eigenhändiges Testament - Bezugnahme auf einseitig unterschriebenes …

    Zulässig sind Bezugnahmen, wenn sie lediglich dazu dienen, die testamentarischen Bestimmungen näher zu erläutern (OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 900 = NJW-RR 1989, 1413 = Rpfleger 1989, 284).
  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 15 Wx 81/10

    Auslegung eines aus mehreren Seiten bestehenden Testaments

    Eine Bezugnahme auf Schriftstücke, die nicht der Testamentsform genügen, kommt zwar im Einzelfall insoweit in Betracht, als die Bezugnahme lediglich der inhaltlichen Erläuterung der in dem formgültigen Testament selbst enthaltenen Anordnungen dient, das formgültige Testament mithin auch ohne Bezugnahme verständlich bleibt (OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 900 m.w.N.;… Baumann, a.a.O., Rdnr. 68).
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