Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03, 3 W 260/03 - 8 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts nach Mandatsniederlegung durch den ursprünglichen Rechtsanwalt
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121
Beiordnung eines neuen Anwalts bei Ende des Mandatsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe; Gebot der Gleichbehandlung von Bemittelten und Unbemittelten bei Verwirklichung des Rechtsschutzes; Abwägung zwischen Interessen der Staatskasse und der Fürsorgepflicht des Staates; Anweisung zum ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90
Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03
Ein Vorrang der fiskalischen Interessen soll dagegen bestehen, wenn die bedürftige Partei selbst durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten das Mandatsende verursacht, weil in diesem Fall der Grundsatz des Rechtsmissbrauchs eingreife (BGH NJW-RR 1992, 189 m.w.N.;… Zöller - Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 24;… Musielak - Fischer, a.a.O.). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03
Nur so kann der Unbemittelte seinen Rechtsschutzanspruch wie ein Bemittelter durchsetzen (vgl. BVerfGE 35, 348, 354 f.; BVerfGE 78, 104, 117 f.; OLG Frankfurt MDR FamRZ 1990, 765, 766;… Baumbach - Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 121 Rn. 21). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03
Nur so kann der Unbemittelte seinen Rechtsschutzanspruch wie ein Bemittelter durchsetzen (vgl. BVerfGE 35, 348, 354 f.; BVerfGE 78, 104, 117 f.; OLG Frankfurt MDR FamRZ 1990, 765, 766;… Baumbach - Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 121 Rn. 21).
- BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine vorweggenommene Beweiswürdigung im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03
Der Staat muss deshalb den Zugang zu den Gerichten jedermann in gleicher Weise eröffnen (BVerfG in st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG NJW-RR 2003, 1216). - OLG Zweibrücken, 25.11.1993 - 6 WF 102/93
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03
Die Interessen der Staatskasse gehen dahin zu vermeiden, dass zusätzlich zu den Kosten des ersten Anwalts weitere Kosten (für den zweiten Anwalt) anfallen (…Musielak - Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 26; Pfälzisches OLG JurBüro 1994, 749, 750). - LAG Hamm, 09.01.2003 - 11 Sa 806/02
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03
Im Hinblick darauf wird die Auffassung vertreten, dass die Interessen der Staatskasse Vorrang haben und nur dann hinter den Interessen der bedürftigen Partei zurückzutreten haben, die Beiordnung eines anderen Anwalts also nur in Betracht kommt, wenn der bisher beigeordnete Anwalt auf eine Vergütung aus der Staatskasse verzichtet bzw. der neu beigeordnete Anwalt sich die dem früheren Anwalt gewährte Vergütung auf seinen Vergütungsanspruch anrechnen lassen will (…vgl. Pfälzisches OLG, a.a.O.; OLG Nürnberg MDR 2003, 713) oder wenn die bedürftige Partei den Anwaltswechsel nicht hat vermeiden können oder wenn sie das Mandatsverhältnis zu dem zunächst beigeordneten Anwalt aus Gründen beendet hat, die auch eine nicht bedürftige Partei dazu veranlasst hätten (…Musielak - Fischer, a.a.O., m.w.N.). - OLG Frankfurt, 22.03.1990 - 2 WF 40/90
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 3 W 260/03
Nur so kann der Unbemittelte seinen Rechtsschutzanspruch wie ein Bemittelter durchsetzen (vgl. BVerfGE 35, 348, 354 f.; BVerfGE 78, 104, 117 f.; OLG Frankfurt MDR FamRZ 1990, 765, 766;… Baumbach - Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 121 Rn. 21).
- LAG Hamm, 23.06.2015 - 5 Ta 61/15
Beginn der Beschwerdefrist im prozesskostenhilferechtlichen Nachprüfungsverfahren
Es war auch nicht niedergelegt, hätte auch wirksam nicht niedergelegt werden können, da dieses erst dann endet, wenn der Prozessbevollmächtigte vom Gericht gem. § 48Abs. 2 BRAO entpflichtet wird, wofür es wichtiger Gründe bedarf (hierzu zuletzt auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.08.2011, 1 Ta 127/11, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.06.2010, 1 Ta 99/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007, 8 Ta 177/07, juris; im Übrigen siehe nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2006, 16 WF 123/06, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.200, 3 W 260/03, 3 W 260/03 - 8, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 1.7.1960 - 7 W 180/60, NJW 61, 131).
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