Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 05.11.1981 - 3 W 2890/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 91, 511, 515
Kosten und Gebühren; Rechtsmittel; Kostenerstattung bei Rücknahme einer »nur zur Fristwahrung« eingelegten Berufung; Notwendigkeit der Heranziehung eines Prozeßbevollmächtigten. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1056 (Ls.)
- AnwBl 1982, 201
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Nürnberg, 16.09.1994 - 3 W 2832/94
Anwaltsgebühren des Berufungsgegners bei Verwerfung des Rechtsmittels als …
Ein Berufungsbeklagter darf grundsätzlich sofort nach Berufungseinlegung einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung gegen die Berufung beauftragen und die entsprechenden Sachanträge stellen lassen, ohne dadurch Kostennachteile befürchten zu müssen (OLG Saarbrücken JurBüro 1978, 708; JurBüro 1992, 37; OLG Nürnberg JurBüro 1982, 1255; JurBüro 1990, 1292 ; zuletzt Beschluß vom 01.02.1993 -3 W 181/93-). - LAG Hessen, 13.12.1999 - 9 Ta 620/99
Anwaltsgebühren: Anfall der Prozessgebühr bei "zur Fristwahrung" eingelegter …
Sie schließt sich nunmehr der Ansicht an, dass auch bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung auch dann, wenn sie mit der - anders als hier - auch ausdrücklichen Bitte, sich noch nicht zur Akte zu melden, verbunden ist, durch die Meldung der Gegenpartei zur Akte entstandene gesetzliche Anwaltsgebühren erstattungsfähig sind (LAG Köln Beschl. v. 13.09.1984 - 10/9 Ta 110/84 - MDR 1985, 83; OLG Nürnberg Beschl. v. 05.11.1981 - 3 W 2890/81 - NJW 1982, 1056). - OLG Nürnberg, 17.07.1992 - 4 W 1674/92
Kostenerstattung: Prozeßgebühr des Berufungsbeklagten nach Rücknahme einer aus …
Der Senat befindet sich mit seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1984 -4 W 632/84-) und der anderer Senate des Beschwerdegerichts (Beschluß vom 05. November 1981 -3 W 2890/91- in JurBüro 1982, 1255, Beschluß vom 28. Dezember 1988 -11 WF 3496/88-, Beschluß vom O2. April 1990 -9 W 720/90- in JurBüro 1990, 1292 ).
- OLG Nürnberg, 30.06.1992 - 4 W 1692/92
Kostenerstattung: Prozeßgebühr des Berufungsbeklagten nach Rücknahme einer aus …
Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1984 -4 W 632/84-) und der anderer Senate des Beschwerdegerichts (z.B. Beschluß vom 05. November 1981 -3 W 2890/91- in JurBüro 1982, 1255, Beschluß vom 28. Dezember 1988 -11 WF 3496/88-, Beschluß vom 02. April 1990 -9 W 720/90- in JurBüro 1990, 1292 , Beschluß vom 27. Juni 1990 -12 W 2055/90-). - LAG Hamm, 20.07.1998 - 4 Sa 428/98
Erstattung von Anwaltskosten in Berufungsverfahren; Beauftragung eines Anwalts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 30.01.1985 - 4 WF 18/85 Es kann ferner dahinstehen, ob nicht schon der äußere Lebensstil des Antragstellers (Fahrzeugkosten von über 50.000 DM von Januar bis September 1984 als Praxisausgaben) eine Gewährung von Prozeßkostenhilfe ausschließt (vgl. OLG Frankfurt AnwBl 1982, 201; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
- BPatG, 24.11.2005 - 10 W (pat) 11/05 Auch bei längeren Strecken können PKW-Kosten jedoch dann abgerechnet werden, wenn bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Kosten in annähernd gleicher Höhe entstanden wären (OLG München AnwBl 1982, 201;… Zöller, ZPO, 25. Aufl, § 91 Rn 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".