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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.03.2010 - 3 W 319/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7855
OLG Dresden, 29.03.2010 - 3 W 319/10 (https://dejure.org/2010,7855)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.03.2010 - 3 W 319/10 (https://dejure.org/2010,7855)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. März 2010 - 3 W 319/10 (https://dejure.org/2010,7855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 406 ZPO; §§ 4, 8 JVEG
    Keine Vergütung für eine durch den Sachverständigen eingereichte Stellungnahme zu dem Befangenheitsgesuch einer Partei

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406; JVEG § 4; JVEG § 8
    Vergütungspflicht einer Stellungnahme des Sachverständigen zu einem Befangenheitsgesuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütung für Stellungnahme des Sachverständigen zum Ablehnungsgesuch! (IBR 2010, 1410)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 260/08

    Entschädigung des Sachverständigen für eine Stellungnahme zu einem …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2010 - 3 W 319/10
    Erhält der Sachverständige vom Gericht "Gelegenheit zur Äußerung" zum Befangenheitsgesuch einer Partei, die ihn wegen fachlicher Gutachtenmängel und "wissentlich falscher Darstellung selbst einfachster Sachverhalte" abgelehnt hat, verdient er für eine daraufhin eingereichte gutachterliche Stellungnahme keine Vergütung (Abgrenzung zu OLG Köln OLGR 2009, 820).

    b) Von diesem Grundsatz möchte namentlich das Oberlandesgericht Köln (OLGR 2009, 820 m.w.N.) - und mit ihm der Beteiligte zu 1 - eine Ausnahme machen, wenn das Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen nicht auf persönliches (Fehl-)Verhalten und Ähnliches gestützt, sondern gerade mit seiner als nicht ausreichend dargestellten fachlichen Qualifikation begründet wird.

  • BGH, 24.06.2008 - X ZR 100/05

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2010 - 3 W 319/10
    Das entspricht überdies der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 24.06.2008 - X ZR 100/05, juris) und auch der des erkennenden Senates (Beschlüsse vom 10.11.2008 - 3 W 1034/08 und vom 13.11.2008 - 3 W 1107/08).
  • OLG Dresden, 08.10.2009 - 3 W 1016/09

    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden einer Kammer …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2010 - 3 W 319/10
    Über das Rechtsmittel hat der Senat in voller Besetzung zu befinden, weil ihm der trotz vorinstanzlicher Entscheidung der Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen gemäß § 4 Abs. 7 S. 1 Hs. 2 zunächst originär zuständige Einzelrichter (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2009 - 3 W 1016/09, juris) das Beschwerdeverfahren gemäß § 4 Abs. 7 S. 2 JVEG zur Entscheidung übertragen hat.
  • LG Osnabrück, 20.06.2012 - 1 T 17/12

    Aufwendungsersatz eines Sachverständigen für die Anfertigung der Stellungnahme …

    Rn. 4 Für die begehrte Vergütung des Sachverständigen im Rahmen der Anfertigung einer Stellungnahme zu dem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch kann nicht gewährt werden (BGH, IBR 2008, 697; OLG Stuttgart, MDR 2007, 1456 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 29.03.2010, 3 W 319/10).
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