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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 02.10.2002 | OLG Koblenz, 25.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.07.2002 - 3 W 398/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10946
OLG Koblenz, 26.07.2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,10946)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.07.2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,10946)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,10946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157
    Rückzahlungsanspruch; Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung von Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines im Bezirk des angerufenen Landgerichts tätigen Rechtsanwalts; Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Rechtsstreit wegen Fehlens einer ausreichenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2002 - 3 W 398/02
    Das Verbot der antizipierten Beweiswürdigung ist nach allgemeiner Rechtsprechung im Prozesskostenhilfeverfahren - wenngleich in eng begrenztem Rahmen - einzuschränken (BGH, NJW 1988, 266, 267).
  • OLG Koblenz, 23.10.1997 - 11 U 1279/96

    Vermutung für den Abschluss entgeltlicher Verträge über die Überlassung von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2002 - 3 W 398/02
    So ist z.B. bei einer Zahlung in Höhe von 20.000 DM im Rahmen einer noch nicht lange währenden Liebesbeziehung eine tatsächliche Vermutung für eine Darlehensgewährung, einen Auftrag oder eine auftragslose Geschäftsführung bejaht worden (vgl. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, MDR 1998, 540, 541).
  • OLG Schleswig, 26.11.1980 - 9 U 120/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2002 - 3 W 398/02
    Wer aus einem Darlehensvertrag oder einem Geschäftsbesorgungsvertrag die Rückzahlung von Geld verlangt, hat zwar grundsätzlich zu beweisen, dass dieses dem anderen nicht schenkweise überlassen wurde; eine allgemeine Vermutung dafür, dass Geldleistungen mit einer Rückzahlungsvereinbarung verbunden sind, besteht nicht (BGH, Nichtannahmebeschluss, Anm. zu OLG Schleswig, MDR 1982, 317, 318).
  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 7 U 59/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung …

    Dies wurde in der Rechtsprechung angenommen bei dem Ausgleich eines nicht unerheblich überzogenen Kontos (20.000 DM) in einer erst seit einigen Monaten bestehenden Liebesbeziehung (OLGR Koblenz 1998, 91, 92), bei Hingabe von 65.000 DM zwischen Cousin und Cousine, wobei ein weiterer Betrag in Höhe von 10.000 DM unstreitig zurückgezahlt wurde (OLG Koblenz MDR 2003, 19), sowie bei vier größeren Zahlungen in Höhe von insgesamt 52.663 EUR am Anfang einer längeren Beziehung (OLG München…, Urteil vom 23.05.2005- 21 U 2849/03 juris Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 14 U 141/11

    Vorliegen und Auswirkungen einer "harten internen" Patronatserklärung

    Rn. 107 (1) Der auf Rückzahlung eines Darlehens Klagende hat grundsätzlich darzulegen und zu beweisen, dass die Hingabe des Geldes als Darlehen erfolgt ist (OLG Koblenz…, Urteil vom 23.10.1997, 11 U 1279/96, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm…, Urteil vom 24.01.2012, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris, Rn. 35; BGH…, Urteil vom 24.05.1976, III ZR 63/74, zitiert nach juris, Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2002, 3 W 398/02, zitiert nach juris, Rn. 10; BGH…, Urteil vom 10.06.1985, III ZR 178/84, zitiert nach juris, Rn. 21).

    Bei einer Kapitalüberlassung besteht auch keine gesetzliche Vermutung für eine darlehensweise Hingabe (OLG Koblenz…, Urteil vom 23.10.1997, 11 U 1279/96, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm…, Urteil vom 24.01.2012, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris, Rn. 35; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2002, 3 W 398/02, zitiert nach juris, Rn. 10).

    Rn. 109 Eine durch schlüssiges Verhalten erklärte Darlehensvereinbarung wurde auch angenommen bei Hingabe von 65.000,- DM zwischen Cousin und Cousine, wobei ein weiterer Betrag in Höhe von 10.000,- DM unstreitig zurückgezahlt wurde (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2002, 3 W 398/02, zitiert nach juris); bei vier größeren Zahlungen in Höhe von insgesamt 52.663,06 Euro am Anfang einer längeren Beziehung (OLG München, Urteil vom 23.05.2005, 21 U 2849/03, zitiert nach juris); sowie bei Zahlung von 15.000,- Euro im Rahmen eines Freundschaftsverhältnisses, das aber keinem Verhältnis zwischen Eheleuten, Ehegatten oder nahen Verwandten vergleichbar ist (OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2011, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris).

  • LG Bonn, 01.06.2012 - 18 O 453/11

    Beweis eines nicht schenkweise Überlassens von Geld bei Rückforderung eines …

    Beweisanzeichen für eine - ggf. stillschweigende - Darlehensvereinbarung können sich jedoch aus den Umständen des Einzelfalls ergeben (OLG Koblenz, Beschl. v. 26.7.2002 - 3 W 398/02; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1516).
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   OLG Koblenz, 02.10.2002 - 3 W 398/02   

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https://dejure.org/2002,28029
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OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,28029)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,28029)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Beschlusses eines Oberlandesgerichts wegen offenbarer Unrichtigkeit

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Verfahrensgang

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   OLG Koblenz, 25.10.2002 - 3 W 398/02   

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https://dejure.org/2002,30207
OLG Koblenz, 25.10.2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,30207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.10.2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,30207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 3 W 398/02 (https://dejure.org/2002,30207)
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