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| OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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BGB § 2229 Abs. 4 ; BGB § 2247 Abs. 1
Errichtung des Testaments durch eine eigenhändig geschriebene Erklärung eines Erblassers; Materielle Feststellungslast für die Eigenhändigkeit des Testaments im Erbscheinerteilungsverfahren; Feststellung der Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 15.04.2024 - 51 VI 767/22
- OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Papierfundstellen
- FGPrax 2025, 169
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
Keine Nichtigkeit eines Testaments zugunsten eines behandelnden Arztes
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Daher muss die Testierunfähigkeit zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 21 W 91/23 -, juris:).Erforderlich hierfür ist jedoch, dass mindestens für einen Zeitpunkt vor und mindestens einen Zeitpunkt nach der fraglichen Testamentserrichtung krankheitswertige Zustände belegt sein müssen, bei denen die Voraussetzungen für eine freie Willensbildung nicht mehr gegeben waren (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 21 W 91/23 -, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 20.02.2018 - 20 W 63/17, juris Rn. 38; Cording, Kriterien zur Feststellung der Testier(un)fähigkeit in: ZEV 2010, 115, 120).
- OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96
Auslegung eines Testaments - Einsetzung des Bruders als Erben; Widerruf; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Dabei trägt im Zivilprozess um das Erbrecht die Beweislast und im Erbscheinsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Feststellungslast für die Behauptung mangelnder Lesefähigkeit des Erblassers grundsätzlich derjenige, der sich auf diesen Einwand beruft (OLG Dresden, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 17 W 1341/14 -, juris; vgl. OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 04.02.2000 - 7 U 23/96 Tz. 126 m.w.N., juris).Hat ein Erblasser sein Testament eigenhändig geschrieben, steht jedoch nicht sicher fest, ob er zu dieser Zeit noch "Geschriebenes zu lesen vermochte" und kann auch die Beweiserhebung darüber keine Klarheit bringen, ist vom Regelfall auszugehen, dass er lesen konnte (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 4. Februar 2000 - 7 U 23/96 -, juris).
- OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16
Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Regelmäßig kommt auch bei einer gesicherten Diagnose einer Demenz die Annahme einer Testierunfähigkeit erst in Betracht, wenn der Erblasser konkrete Verhaltensauffälligkeiten aufweist, die den sicheren Schluss auf eine mangelnde Einsichtsfähigkeit zulassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2018 - 20 W 4/16, juris Rn. 42; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.04.2014, 3 Wx 115/12, juris Rn. 9).
- OLG Hamm, 02.10.2012 - 15 W 231/12
Wann ist ein eigenhändig geschriebenes Testament formgültig?
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Im Erbscheinerteilungsverfahren trägt die materielle Feststellungslast für die Eigenhändigkeit des Testaments derjenige, der Rechte aus dem Testament herleitet (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I-15 W 231/12 -, juris), also hier der Beteiligte zu 1. - KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20
Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Dies ist dann im Sinne einer logischen Interpolation möglich (KG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 19 W 10/20 -, juris-;… vgl. dazu ausführlich Cording, a.a.O). - OLG Dresden, 12.01.2015 - 17 W 1341/14
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Lesefähigkeit des eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Dabei trägt im Zivilprozess um das Erbrecht die Beweislast und im Erbscheinsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Feststellungslast für die Behauptung mangelnder Lesefähigkeit des Erblassers grundsätzlich derjenige, der sich auf diesen Einwand beruft (OLG Dresden, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 17 W 1341/14 -, juris; vgl. OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 04.02.2000 - 7 U 23/96 Tz. 126 m.w.N., juris). - BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97
Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Er hat daher den Testierwillen des Erblassers, die Eigenhändigkeit des Textes und die Echtheit der Unterschrift (BayObLG FamRZ 1999, 331, 332) zu beweisen, sofern diese substantiiert bestritten werden (BayObLG FamRZ 1985, 837, 838; BayObLG NJW-RR 1988, 389, 390). - OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung trägt derjenige, der sich auf Verfügungen eines eigenhändigen Testaments beruft, die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit (OLG Koblenz 18.12.2015 - 1 W 622/15, FamRZ 2016, 1487 Rn 8 m.w.N.). - OLG Hamm, 28.12.2021 - 10 W 125/19
Auslegung eines Betreuungs-, Versorgungs- und Erbvertrages; Abgrenzung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Dasselbe gilt für die Feststellungslast im Erbscheinverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn dort trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten eine sichere Feststellung zur Testierunfähigkeit nicht getroffen werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - 10 W 125/19 -, juris). - BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 3 W 55/24
Er hat daher den Testierwillen des Erblassers, die Eigenhändigkeit des Textes und die Echtheit der Unterschrift (BayObLG FamRZ 1999, 331, 332) zu beweisen, sofern diese substantiiert bestritten werden (BayObLG FamRZ 1985, 837, 838; BayObLG NJW-RR 1988, 389, 390). - AG Oranienburg, 15.04.2024 - 51 VI 767/22
- OLG Brandenburg, 24.08.2026 - 3 W 19/26 Erforderlich hierfür ist jedoch, dass mindestens für einen Zeitpunkt vor und mindestens einen Zeitpunkt nach der fraglichen Testamentserrichtung krankheitswertige Zustände belegt sein müssen, bei denen die Voraussetzungen für eine freie Willensbildung nicht mehr gegeben waren (Senat, Beschluss vom 09.01.2025 - 3 W 55/24, BeckRS 2025, 1187 Rn. 27).
- OLG Brandenburg, 15.08.2025 - 3 W 65/24 Dies ist dann im Sinne einer logischen Interpolation möglich (Senatsbeschluss vom 09.01.2025 - 3 W 55/24; KG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 19 W 10/20 -, juris-; vgl. dazu ausführlich Cording, ZEV 2010, 115 ff).
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