Rechtsprechung
| OLG Neustadt, 20.07.1959 - 3 W 62/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 295
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
mit dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum verbundene körperschaftsrechtliche Element - "verdinglichtes Mitgliedschaftsrecht" - s. Bärmann a.a.O. S. 151, 184 und NJW 1960, 295).Für das Wohnungseigentum folgt hieraus zunächst die begriffliche Aufteilbarkeit in rein ideeller Hinsicht: da nach allgemeinem bürgerlichem Recht sowohl das Alleineigentum als auch das gewöhnliche Miteigentum ideell teilbar sind, kann auch das aus Alleineigentum und Miteigentum zusammengesetzte Wohnungsrecht bei real ungeteilt bleibender Raumeinheit (Wohnung) in mehrere ideelle, nach Quoten abgegrenzte Teilrechte aufgespalten werden (was insbesondere für Eheleute praktisch ist, vgl. OLG Neustadt NJW 1960, 295).
- OLG Köln, 02.06.1982 - 2 Wx 3/82
Begründung von Sondereigentum nach § 3 WEG
An einer Zurückweisung der weiteren Beschwerde ist er jedoch gehindert, weil das OLG Neustadt in NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] sowie NJW 1960, 1067 eine abweichende Auffassung vertreten hat.Das OLG Neustadt (NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] ) geht zutreffend davon aus, damit Ehepaare ihr wirtschaftliches Ziel einer gemeinsamen Mitberechtigung am Wohnungseigentum erreichen können, sei es nötig, daß jedes Ehepaar seine beiden Viertelanteile zu einem Halbanteil vereinigen und diese Vereinigung im Grundbuch für das Wohnungseigentum eingetragen werde.
Bärmann (NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] ) hat dies mit Recht beanstandet.
Bärmann (NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] ) beantwortet diese Zweifelsfrage ebenfalls nicht, sondern begnügt sich mit dem Hinweis, die Wohnungseigentums anteile seien wie Volleigentum zu behandeln.
Mit dem OLG Neustadt (NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] und NJW 1969, 1067 [BGH 24.01.1969 - V ZR 74/65] ) ist der Senat der Auffassung, daß dieses wirtschaftliche Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Viertelanteile zuvor in Halbanteile vereinigt werden.
- BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82
Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer
Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde ebenfalls zurückweisen, sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Neustadt vom 20. Juli 1959 (NJW 1960, 295) und vom 26. Januar 1960 (NJW 1960, 1067) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde nach § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Das bezweifelt auch das vorlegende Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Neustadt (NJW 1960, 295, 296) nicht.
- BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74
Sondereigentum; Wohnung; Garage; Vorratsteilung; Verkauf; Veräußerung; …
a) § 8 WEG gestattet die Vorratsteilung des Alleineigentums und damit die "Anomalie einer originären Einmanngemeinschaft" (…Wolff/Raiser aaO § 89 Fußnote 14) im Hinblick auf die rechtliche Verselbständigung der hierbei entstehenden Miteigentumsanteile in Verbindung mit real abgegrenztem Sondereigentum (das OLG Neustadt, NJW 1960, 295 [OLG Neustadt an der Weinstraße 20.07.1959 - 3 W 62/59] /296, spricht hierbei von "lokalisierten Miteigentumsanteilen").
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