Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.01.2014 - 3 W 648/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 887 ZPO, § 894 ZPO
Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur vertragskonformen Wiederherstellung einer Diesellok - Betriebs-Berater
Vollstreckbarer Anspruch nach § 887 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 887; ZPO § 894
Vollstreckung der Verpflichtung zur Bereitstellung einer Lokomotive für eine förmliche Abnahme durch einen beim Eisenbahnbundesamt beschäftigten Sachverständigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung der Verpflichtung zur Bereitstellung einer Lokomotive für eine förmliche Abnahme durch einen beim Eisenbahnbundesamt beschäftigten Sachverständigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Bereitstellung zur Abnahme: Ersatzvornahme möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vollstreckbarer Anspruch nach § 887 ZPO
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vollstreckbarer Anspruch nach § 887 ZPO
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 30.09.2013 - 2 O 203/09
- OLG Koblenz, 02.01.2014 - 3 W 648/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 244
- BB 2014, 66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93
Vollstreckung der Verpflichtung zur Bestellung eines bei einem bestimmten Gericht …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2014 - 3 W 648/13
Der nach § 887 ZPO zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen oder Abgabe einer Willenserklärung besteht (in Anknüpfung an BGH, 11. November 1994, V ZR 276/93, NJW 1995, 463).Der zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen (§ 887 Abs. 3 ZPO) oder Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) besteht (BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463, 464 = MDR 1995, 740 ff.;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage 2014, § 887 Rn.2;… Thomas/Putzo-Seiler, aaO, § 887 1-2).
- LAG Hamm, 24.09.2026 - 9 Ta 68/26
Bucheinsicht, Zwangsvollstreckung, Ersatzvornahme, Titel, Bestimmtheitsgebot, …
- OLG Saarbrücken, 17.06.2024 - 5 W 27/24
Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im …
Eine Ersatzvornahme durch den Gläubiger setzt überdies voraus, dass es auch vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig ist, wenn ein anderer die geschuldete Handlung bewirkt (BGH, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 276/93, NJW 1995, 463; OLG Koblenz, MDR 2014, 244; OLG Bamberg, MDR 1983, 499;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 887 Rn. 2; s. auch schon den Senatsbeschluss vom 20. März 2024 - 5 W 14/24, freilich dort noch ohne Bindungswirkung). - OLG Celle, 10.02.2014 - 11 W 1/14
- AWD 81 -, Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren, Verfahren zur …
Erfüllt der Schuldner die titulierte Verpflichtung nicht, eine Handlung (hier: Auskunft) vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten (hier: die Gläubigerin oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten) erfolgen kann, kann das Gericht auf Antrag die Ermächtigung zur Ersatzvornahme nach § 887 ZPO beschließen (unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, 02.01.2014 - 3 W 648/13 - Juris Tz. 27; OLG Köln, 18.08.2008 - 19 W 24/08 - Juris Tz. 8).
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