Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 18.02.2002 - 30 XIV 2104
- LG Koblenz, 05.03.2002 - 2 T 113/02
- OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00
Zulässigkeit der Abschiebehaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
1a Z 9/88">NJW-RR 1989, 1092; 1994, 781, 782; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnrn. 42, 59) rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG (vgl. insoweit BGH FGPrax 2000, 130). - BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 82/93
Der Begriff deswichtigen Grundes?
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
1a Z 9/88">NJW-RR 1989, 1092; 1994, 781, 782; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnrn. 42, 59) rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG (vgl. insoweit BGH FGPrax 2000, 130). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Hingegen hat der Senat unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132) für Fälle der einstweiligen Anordnung von Haft die Zulässigkeit bejaht (vgl. Senat NVwZ-Beilage 2002, 16).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2001 (Az.: 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00, zitiert nach JURIS) entschieden, dass die Gewährung von Rechtsschutz bei Freiheitsverlust durch Inhaftierung, wie etwa Abschiebungshaft, weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhängt, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden könne. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Hingegen hat der Senat unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132) für Fälle der einstweiligen Anordnung von Haft die Zulässigkeit bejaht (vgl. Senat NVwZ-Beilage 2002, 16). - BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98
Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Abgesehen von den Sonderfällen der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Kostenpunkt ist im Regelfall der Abschiebungshaftsachen ein Rechtsschutzinteresse verneint und das auf Feststellung der Rechtswidrigkeit gerichtete Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden (vgl. Senat NVwZ-Beilage 2000, 32; im Übrigen grundlegend BGH NVwZ-Beilage 1998, 87 = FGPrax 1998, 198). - OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02
Erfüllung eines Unterlassungsgebots durch Löschung von Begriffen auf dem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Die Gesamtheit dieser vorstehend dargelegten Umstände, die der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde als sich eindeutig aus dem Akteninhalt ergebende Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde legen und auch selbst würdigen kann (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 26. März 2002 - 3 W 60/02 - KG OLGZ 1983, 429, 431; … - BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 127/99
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft bei verspätetem Asylantrag
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Dabei kann dahinstehen, wie die Vorschrift des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG auszulegen ist (vgl. BayObLGZ 1999, 97 einerseits; OLG Karlsruhe NVwZ - Beilage 2000, 111 f sowie OLG Düsseldorf NVwZ - Beilage 2000, 47 f andererseits). - OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 3 W 233/01
Rechtsschutzinteresse bei Erledigung durch Abschiebung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Erledigt sich die Anordnung von Abschiebungshaft dadurch, dass der Betroffene nach Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde aus der Haft entlassen wird, bleibt das Rechtsmittel mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft zulässig, ohne dass es eines ausdrücklichen Antrages bedürfte (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, OLG Zweibrücken, 7. Oktober 1999, 3 W 210/99, NVwZ-Beilage 2000, 32 und OLG Zweibrücken, 18. Oktober 2001, 3 W 233/01, NVwZ-Beilage 2002, Nr I 3, 48). - BayObLG, 19.02.1998 - 3Z BR 42/98
Beginn der Frist aus § 14 Abs. 4 S. 3 AsylVfG
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02
Sucht ein Ausländer bei oder nach seiner Einreise erstmals um Asyl nach, ist ihm gemäß § 55 Abs. 1 AsylVfG zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt gestattet; Sicherungshaft nach § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 AuslG darf grundsätzlich nicht angeordnet bzw. aufrechterhalten werden (vgl. BayObLGZ 1998, 47, 48 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03
Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen …
Gleiches gilt für das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 5. Juli 2001 in der Sache 6 Wx 396/01 - dokumentiert bei Melchior) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 23. April 2002 in der Sache 3 W 66/02 - dokumentiert bei juris). - OLG Zweibrücken, 30.12.2002 - 3 W 242/02
Anordnung von Abschiebungshaft: Zulässigkeitsprüfung während eines laufenden …
Auf den Zeitpunkt der Erledigung kommt es nicht an (BVerfGE 104, 220; Senat, Beschlüsse vom 23. April 2002 - 3 W 66/02 - und vom 24. April 2002 - 3 W 68/02 -). - OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02
Verfahren über die Anordnung von Abschiebungshaft: Nachträgliche Überprüfung der …
d) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von den Beschlüssen des OLG Zweibrücken vom 23. April 2002 (3 W 76/02, OLG-Report 2002, 377, und 3 W 66/02, JURIS-Dokument KORE433442002) ab, weswegen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht geboten ist. - OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/01 d) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von den Beschlüssen des OLG Zweibrücken vom 23. April 2002 ( 3 W 76/02 , OLG-Report 2002, 377, und 3 W 66/02, JURIS-Dokument KORE433442002) ab, weswegen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht geboten ist.
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