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| OLG Hamburg, 01.08.1990 - 3 W 83/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 99
- afp 1991, 626
Wird zitiert von ... (3)
- LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Recht der Angehörigen von Verbrechensopfern am eigenen Bild
Im übrigen gilt, daß selbst der Betroffene, der erkennt, daß er fotografiert wird, und dagegen nicht einschreitet, dadurch noch kein konkludentes Einverständnis mit der Veröffentlichung der Aufnahme erklärt (OLG Hamburg AfP 1991, 626, 627). - OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund - …
Insbesondere bedurfte es hier keiner nochmaligen Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) sowie - jedenfalls im Blick auf die Familienpflege (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201, 202;… Gennhuber/Coester-Waltjen aaO) - der Vormünder gemäß den §§ 50 a Abs. 2 und 4, 50 c, 55 c, 50 b Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 1990 - 3 W 83/90; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294, 1295). - LG Kleve, 21.01.2009 - 2 O 229/07
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Filmaufnahmen; …
Im Übrigen gilt, dass selbst der Betroffene, der erkennt, dass er fotografiert oder gefilmt wird und dagegen nicht einschreitet, dadurch noch kein konkludentes Einverständnis mit der Veröffentlichung der Aufnahmen erklärt (OLG I, AfP 1991, 626).
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