Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.10.2012 - 3 WF 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1602; BGB § 1612 Abs. 2; ZPO § 115
Unterhaltsschädlichkeit des Wechsels des Studiengangs; Leistungsfähigkeit des unterhaltsberechtigten studierenden Kindes aufgrund von Ansprüchen auf rückständigen Unterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltsschädlichkeit des Wechsels des Studiengangs; Leistungsfähigkeit des unterhaltsberechtigten studierenden Kindes aufgrund von Ansprüchen auf rückständigen Unterhalt
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 21.09.2011 - 31 F 381/11
- OLG Brandenburg, 02.10.2012 - 3 WF 20/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2012 - 3 WF 20/12
Der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Prozesskosten ist in der Regel unangemessen (vgl. dazu BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1136). - OLG Hamm, 31.05.2007 - 3 WF 44/07
PKH: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Rahmen der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2012 - 3 WF 20/12
In einem solchen Fall erscheint es unangemessen, die hierdurch aufgelaufenen Unterhaltsrückstände ohne weitere Voraussetzungen als Vermögen oder zusätzliches verfügbares Einkommen anzusehen und deshalb Verfahrenskostenhilfe zu verweigern oder Ratenzahlungen anzuordnen (vgl. zu § 120 ZPO OLG Hamm FamRZ 2007, 1661; FamRZ 1996, 1291). - OLG Karlsruhe, 18.02.2000 - 20 WF 95/99
Berücksichtigung von Unterhaltsrückständen
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2012 - 3 WF 20/12
Der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Prozesskosten ist in der Regel unangemessen (vgl. dazu BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1136).
- OLG Hamm, 10.12.2014 - 2 WF 166/14
Rechte des Unterhaltsverpflichteten bei rückwirkender Rentenbewilligung zu …
Rn. 46 Die Inanspruchnahme eines insoweit leistungsfähigen Unterhaltsverpflichteten auf - jedenfalls laufenden, nicht rückständigen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2012 - 3 WF 20/12 - zitiert nach juris) - Unterhalt geht der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe jedenfalls dann vor, wenn der Anspruch alsbald realisierbar ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. September 2013 - 3 WF 97/13 - FamRZ 2014, 784).
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