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| OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 1033
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81
Übernahme von Privatschulkosten
Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86
Allerdings kann von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht ohne nähere Prüfung verlangt werden, sich an den erheblichen Mehrkosten einer Privatschule zu beteiligen (BGH FamRZ 1983, 48 = BGHF 3, 603). - BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 39/83
Obliegenheiten des in Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten
Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86
Schließlich kann auch die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seine Ausbildung zielstrebig zu betreiben (vgl. BGH FamRZ 1984, 777 = EzFamR BGB § 1610 Nr. 1 = BGHF 4, 375), bei einem minderjährigen Schüler nicht so streng wie bei einem Volljährigen beurteilt werden. - OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86
Der vorliegende Fall, in dem ein minderjähriges Kind den Hauptschulabschluß in einer Privatschule erlangt hat, ist nicht vergleichbar mit den Fällen, die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg vom 25. November 1985 (FamRZ 1986, 382) und Schleswig vom 24. September 1985 (FamRZ 1986, 201) zugrunde lagen. - OLG Hamburg, 25.11.1985 - 2 WF 147/85
Ausbildungsunterhalt; Kosten einer privaten Realschule; Wirtschaftliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86
Der vorliegende Fall, in dem ein minderjähriges Kind den Hauptschulabschluß in einer Privatschule erlangt hat, ist nicht vergleichbar mit den Fällen, die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg vom 25. November 1985 (FamRZ 1986, 382) und Schleswig vom 24. September 1985 (FamRZ 1986, 201) zugrunde lagen.
- OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02
Kostentragung, Anerkenntnis, Veranlassung zur Klageerhebung; Pkh, Beweislast, …
Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
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