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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 110/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47127
OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 110/17 (https://dejure.org/2017,47127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2017 - 3 Ws 110/17 (https://dejure.org/2017,47127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 3 Ws 110/17 (https://dejure.org/2017,47127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 67d Abs. 6; § 67e; § 176; § 176a
    Fortdauer Unterbringung psychiatrisches Krankenhaus Schwere der Tat sexueller Missbrauch von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der erheblichen Straftaten im Sinne von § 67d Abs. 3 Satz 1, Abs. 3 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern als erhebliche Straftat für fortdauernde Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der erheblichen Straftaten im Sinne von § 67d Abs. 3 Satz 1, Abs. 3 StGB; Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen weiterhin zu erwartenden Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 110/17
    Angesichts der durch den Untergebrachten drohenden Taten erscheint es zumindest derzeit unvertretbar, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 - juris, Rdnr. 23).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Vorbehalt der …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 110/17
    Auch wenn der Senat nicht verkennt, dass eine prognostisch zuverlässige Bestimmung des Maßes seelischer Schäden kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 93/11 - juris, Rdnr. 17), geht er angesichts dieser Umstände davon aus, dass den künftigen kindlichen Opfern schwere seelische Schäden drohen.
  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 2848/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 110/17
    Er gebietet es, die Unterbringung nach § 63 StGB nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel dies unabweisbar erfordert und zu seiner Erreichung den Untergebrachten weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 2848/12 -, BeckRS 2014, 54608, Rdnr. 17 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 1795/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 110/17
    Rn. 27 die Unterbringung die Dauer der im Ausgangsurteil festgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren um ein Mehrfaches übersteigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 1795/12, 2 BvR 1852/13 - juris, Rdnr. 52).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 2462/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 110/17
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - BeckRS 2015, 52590, Rdnr. 37).
  • KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21

    Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Prüfung der …

    Rn. 23 a) Der Senat geht in Übereinstimmung mit der Strafvollstreckungskammer auf der Grundlage der nachvollziehbaren Einschätzung der behandelnden Ärzte und unter besonderer Berücksichtigung der Delinquenzhistorie, der postdeliktischen Persönlichkeitsentwicklung sowie des aktuellen Behandlungsverlaufes davon aus, dass von dem Untergebrachten krankheitsbedingt nach wie vor mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr von Sexualdelikten zum Nachteil von männlichen Kindern und frühpubertären Jugendlichen im Sinne der Anlassdelinquenz, mithin von Taten ausgeht, die - auch ohne Gewalteinwirkung - regelmäßig und typischerweise eine schwerwiegende Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit und der sexuellen Entwicklung der Opfer besorgen lassen (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - III-3 Ws 110/17 -, juris Rn. 17, und 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 -, juris Rn. 15; Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften, BT-Drs. 18/7244 S. 34).
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