Rechtsprechung
| OLG München, 08.03.2016 - 3 Ws 140/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 23.07.2002 - 10 KLs 501 Js 127135/95
- LG Augsburg, 09.10.2002 - 10 KLs 501 Js 127135/95
- LG Augsburg, 15.07.2004 - 501 Js 109007/00
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
- BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05
- LG Augsburg, 28.11.2005 - 9 KLs 501 Js 127135/95
- LG Augsburg, 19.12.2005 - 9 KLs 501 Js 127135/95
- BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06
- BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
- LG Augsburg, 06.08.2007 - 501 Js 109007/00
- OLG München, 25.01.2008 - 3 Ws 64/08
- EGMR, 04.05.2010 - 11603/06
- LG Augsburg, 05.05.2010 - 9 KLs 501 Js 127135/95
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
- BGH, 02.08.2011 - 1 StR 633/10
- BGH, 23.08.2011 - 1 StR 633/10
- BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
- OLG München, 10.09.2013 - 3 Ws 661/13
- LG Augsburg, 14.11.2013 - 10 KLs 501 Js 127135/95
- BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 602/14
- LG Augsburg, 14.12.2015 - 10 KLs 501 Js 127135/95
- BGH, 12.01.2016 - 1 StR 602/14
- OLG München, 08.03.2016 - 3 Ws 140/16
- BGH - 1 StR 602/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 677
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19
Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung und Begriff der besonderen Umstände …
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189). - OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Helge Achenbach bleibt in Strafhaft
Rn. 12 Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungs-gründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris;… Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57 Rdn. 29). - OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23
Besondere Umstände nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei Dauer einer Freiheitsstrafe …
Rn. 3 Je weiter sich die zu verbüßende Freiheitsstrafe von der Zwei-Jahres-Grenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfernt, umso mehr muss sich der zu beurteilende Sachverhalt von vergleichbaren Durchschnittsfällen positiv abheben, damit besondere Umstände im Sinne von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejaht werden können (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, BeckRS 2020, 43633 Rn. 7 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 08. März 2016 - 3 Ws 140/16 -, NStZ 2016, 677, 678 m.w.N.).Rn. 15 Entgegen der Ansicht der Verteidigung ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar mit dem Fall, den das OLG München mit Beschluss vom 08. März 2016 (Az. 3 Ws 140/16) zu entscheiden hatte.
- OLG Celle, 12.06.2024 - 2 Ws 137/24
Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Reststrafe im Zusammenhang der …
Zwar weist das Landgericht zutreffend darauf hin, dass je weiter sich die zu verbüßende Freiheitsstrafe von der Zwei-Jahres-Grenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfernt, sich der zu beurteilende Sachverhalt von vergleichbaren Durchschnittsfällen umso mehr positiv abheben muss, damit besondere Umstände im Sinne von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejaht werden können (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, BeckRS 2020, 43633 Rn. 7 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 08. März 2016 - 3 Ws 140/16 -, NStZ 2016, 677, 678 m.w.N.). - OLG Schleswig, 17.07.2025 - 2 Ws 75/25 Hierbei kann zum einen durchaus auch auf Momente zurückgegriffen werden, die bereits im Rahmen der ursprünglichen Strafzumessung eine Rolle gespielt haben (…vgl. Rubrach in LK, 13. Auflage (2022), Rn. 36 zu § 57 StGB unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - bei juris).
- OLG Schleswig, 02.12.2024 - 2 Ws 145/24
Halbstrafenaussetzung allein aufgrund milderer Beurteilung nach dem …
Hierbei kann zum einen durchaus auch auf Momente zurückgegriffen werden, die bereits im Rahmen der ursprünglichen Strafzumessung eine Rolle gespielt haben (…vgl. Rubrach in LK, 13. Auflage (2022), Rn. 36 zu § 57 StGB unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - bei juris). - OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 2 Ws 181/20
Strafaussetzung: positiver Vollzugsverlauf als besonderer Umstand im Sinne von § …
Rn. 7 a) Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (Senat, Beschlüsse vom 28.11.2017 - 2 Ws 356/17 - und vom 18.9.2018 - 2 Ws 252/18 [ beide n.v.] ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017 - III-2 Ws 480/17 -, juris; OLG München NStZ 2016, 677;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 57 Rn. 29;… MüKo-Groß, StGB, 4. Aufl., § 57 Rn. 26;… Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 57 Rn. 23b m.w.N.). - OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21
Coronabedingte Verweigerung von Vollzugslockerungen und bedingte Haftentlassung
Das Gesamtbild muss von Milderungsgründen deutlich gekennzeichnet sein, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen besonderes Gewicht besitzen und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Vorschrift des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB um eine Ausnahmevorschrift handelt (OLG München NStZ 2016, 677, beckonline). - OLG Brandenburg, 25.06.2025 - 1 Ws 77/25
Strafaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßen von etwas mehr als der Hälfte …
Als "besondere Umstände" im Sinne des § 57 Abs. 2 Ziff. 2 StGB sind solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-2 Ws 480/17, R. 9, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 05. August 2011 - 2 Ws 473/11, Rz. 6, juris; OLG München, Beschluss vom 08. März 2016 - 3 Ws 140/16, Rz. 16, juris; KG…, Beschluss vom 17. März 2017 - 2 Ws 67/17, Rz. 5, juris;… Fischer, StGB, 72. Auflage, zu § 57, Rz. 29). - OLG Naumburg, 21.11.2024 - 1 Ws 468/24
Strafaussetzung zur Bewährung: Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der …
Erheblich zu Gunsten des Verurteilten sind weiterhin sein fortgeschrittenes Lebensalter und die damit verbundene besondere Strafempfindlichkeit zu berücksichtigen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 -, Rn. 22, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 02.05.2024 - 2 Ws 44/24
Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe nach Verbüßung der Hälfte
- LG Neuruppin, 20.05.2025 - 17 StVK 53/25
- LG Hamburg, 20.02.2020 - 607 StVK 597/19
Erstverbüßerprivileg bei Strafaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: …
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