Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.10.1974 - 3 Ws 166/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21
Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit
Dasselbe gilt für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB nach vorläufiger Festnahme aufgrund einer unmittelbar vorangegangenen Trunkenheitsfahrt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - 3 Ws 166/74 -, MDR 1975, 423; ähnlich KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 -, juris zu Verkehrsordnungswidrigkeit und Beleidigung). - OLG Karlsruhe, 14.08.2024 - 1 ORs 360 SRs 402/24
Zahlung einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Eintritt des …
Rn. 5 Dies wird durch die obergerichtliche Rechtsprechung jedenfalls dann bejaht, wenn ein betrunkener Kraftfahrer nach vorangegangener Trunkenheitsfahrt im Auto sitzend von der Polizei angetroffen wird und noch vor Ort im Zuge von Maßnahmen zur Feststellung der Alkoholkonzentration alsbald die Polizei tätlich angreift (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21), wenn ein betrunkener Kraftfahrer vor der Polizei flieht und nach erzwungenem Anhalten alsbald Widerstand leistet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - 3 Ws 166/74), bei einer Trunkenheitsfahrt mit unmittelbar anschließender Widerstandshandlung und Beleidigung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Marz 1985 - 3 Ws (B) 13/85) sowie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einer aus Anlass ihrer Ahndung unmittelbar danach zum Nachteil eines Polizeibeamten begangenen Beleidigung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18).
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