Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 13.10.1993 - 3 Ws 197/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 117 Abs. 2 S. 1
Papierfundstellen
- StV 1994, 324 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 18.04.1991 - 2 Ws 157/91
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1993 - 3 Ws 197/93
Bei dieser, sich aus der Regelung des § 117 Abs. 2 S. 1 StPO ergebenden Rechtsfolge bleibt es auch dann, wenn der Haftprüfungsantrag später zurückgenommen wird (OLG Schleswig, SchlHA 1988, 109; OLG Düsseldorf, StV 1991, 526 -Ls-).
- OLG Stuttgart, 23.02.2005 - 1 Ws 51/05
Untersuchungshaft: Unzulässigkeit der Haftbeschwerde trotz Rücknahme des …
Denn die durch die Stellung des Haftprüfungsantrages einmal bewirkte Unzulässigkeit eines Beschwerdeverfahrens kann nicht durch dessen Rücknahme wieder beseitigt werden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13. Oktober 1993 - 3 Ws 197/93 -, NStE Nr. 5 zu § 117 StPO;… Löwe/Rosenberg/Wendisch, StPO, 24. Aufl. § 117 Rn 19;… KK/Boujong, StPO, 5. Aufl. § 117 Rn 8;… Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. § 117 Rn 2).Im Hinblick auf das weitere Verfahren wird ergänzend darauf hingewiesen, dass es derzeit keiner Entscheidung bedarf, ob der Beschuldigte nach einer wirksamen Rücknahme des Haftprüfungsantrages eine neue Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen könnte (…so Löwe/Rosenberg/Wendisch, StPO, 24. Aufl. § 117 Rn 19;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 117 Rn 14), oder ob § 117 Abs. 2 Satz 1 StPO dazu führt, dass zunächst erneut eine erstinstanzliche Haftentscheidung in einem Haftprüfungsverfahren herbeigeführt werden muss, ehe der Beschwerdeweg beschritten werden kann (so OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13. Oktober 1993 - 3 Ws 197/93 -, NStE Nr. 5 zu § 117 StPO; ähnlich OLG Stuttgart, Beschl. v. 22. März 1994 - 3 Ws 41/94 -, NStZ 1994, 401: "Haftbeschwerdeverfahren ... endgültig erledigt";… KK/Boujong, StPO, 5. Aufl. § 117 Rn 8: "Beschwerderecht lebt nicht wieder auf"; ebenso KMR/Wankel, StPO, § 117 Rn 17), denn hier hat der Verteidiger keine erneute Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt, sondern ausdrücklich nur die von ihm bereits "eingelegte Haftbeschwerde ... aufrecht erhalten".
- OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ws 33/00
Verhältnis von Haftprüfungsantrag und Haftbeschwerde
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".