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| OLG München, 21.03.2012 - 3 Ws 239/12, 3 Ws 240/12, 3 Ws 239 |
Zitiervorschläge
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 Ws 239/12, 3 Ws 240/12, 3 Ws 239 (https://dejure.org/2012,62778)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 Ws 239/12, 3 Ws 240/12, 3 Ws 239 (https://dejure.org/2012,62778)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 14.02.2020 - 2 Ws 130/20
Beginn der verlängerten Bewährungszeit
Rn. 20 b.) Nach ständiger Rechtsprechung aller Strafsenate des Oberlandesgerichts München (vgl. etwa Beschluss vom 21.03.2012, 3 Ws 239-240/12, Rn. 17) wirkt eine Bewährungszeit nach bereits abgelaufener Bewährungszeit nicht ex tunc, sondern ex nunc. - OLG Braunschweig, 29.03.2022 - 1 Ws 192/21
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nach Ablauf der …
Allerdings kommt der sach- und zeitnäheren Prognose des letzten Tatgerichts eine erhebliche Bedeutung zu, wenn sie die maßgeblichen prognoserelevanten Umstände berücksichtigt und zu einem schlüssigen Ergebnis gelangt (OLG München, Beschluss vom 21. März 2012, 3 Ws 239/12, juris, Rn. 16). - OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21
Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der …
Im Rahmen der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung ist das entscheidende Gericht zwar nicht an die Prognose des die neue Straftat aburteilenden Tatrichters gebunden (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23. Juli 2019, 2 Ws 211/19, juris, Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 21. März 2012, 3 Ws 239/12, juris, Rn. 16). - OLG Karlsruhe, 23.07.2019 - 2 Ws 211/19
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung: Bedeutung einer positiven Prognose …
Rn. 9 a) Zwar besteht für das für die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung berufene Gericht keine Bindungswirkung an die Prognose des die neue Straftat aburteilenden Tatrichters (OLG München, Beschluss vom 21.03.2012 - 3 Ws 239/12, juris Rn. 16 m.w.N.; BVerfG [Vorprüfungsausschuss], Beschluss vom 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84, NStZ 1985, 357), so dass es nicht daran gehindert ist, die Strafaussetzung zu widerrufen, obwohl das Gericht, das über die neue Straftat zu urteilen hatte, eine Bewährungsstrafe verhängt hat (…vgl. MüKoStGB/Groß, 3. Aufl. 2016, StGB § 56f Rn. 30). - LG Landshut, 23.07.2015 - 6 Qs 149/15
Staatsanwaltschaft, Rechtskraft, Rechtsprechung, Beschwerde gegen, OLG Rostock, …
Die Auffassung der Kammer wird nicht entkräftet durch die Rechtsprechung der Senate des OLG München, die den Beginn der Verlängerungszeit mit dem Verlängerungsbeschluss ansetzen (vgl. Beschlüsse vom 07.03.2012 Gz: 3 Ws 205/12 und 13.04.2012 - 3 AR 19/12 und vom 21.03.2012 - 3 Ws 239/12 und 3 Ws 240/12, vom 05.08.2010 - 1 Ws 749/10; so auch LG München I vom 03.12.2002 - 18 Qs 27/02 und vom 09.02.2015 - 24 Qs 3/15, Landgericht Dresden vom 25.05.2007 - 3 Qs 77/07).
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