Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.05.1981 - 3 Ws 252/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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StGB § 68f Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 116 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 28.08.2006 - 3 Ws 820/06
Führungsaufsicht: Voraussetzungen des Eintritts nach Vollstreckung einer …
Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 15.7.1997 (3 Ws 514/97) - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung (Beschluss vom 8.5.1981 - 3 Ws 252/1981 - MDR 1982, 164) - der überzeugend begründeten Auffassung des OLG Hamm (Beschluss vom 8.6.1995 - 3 Ws 248/95 - NStZ-RR 1996, 31 f) angeschlossen, wonach bei Verbüßung von Gesamtfreiheitsstrafe die Führungsaufsicht gemäß § 68 f StGB nur dann eintritt, wenn mindestens eine der wegen einer Vorsatztat begangenen Einzelstrafen zwei Jahre Freiheitsstrafe oder mehr beträgt.
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