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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.1991 - 3 Ws 334/91 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5762
OLG Frankfurt, 12.09.1991 - 3 Ws 334/91 (StVollz) (https://dejure.org/1991,5762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.1991 - 3 Ws 334/91 (StVollz) (https://dejure.org/1991,5762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 1991 - 3 Ws 334/91 (StVollz) (https://dejure.org/1991,5762)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 16.09.2008 - 2 Ws 433/08

    Strafvollzug: Erlaubnis zur Übersendung und Aushändigung eines Internetausdrucks …

    Die Oberlandesgerichte Frankfurt (NStZ 1992, 208) und Koblenz (NStZ 1984, 46) haben bereits für die Zulässigkeit der Aushändigung eines Einzelexemplars einer Zeitschrift bzw. Kopien hiervon entschieden, dass insoweit, trotz der Unanwendbarkeit des § 68 Abs. 1 StVollzG (Art. 70 Abs. 1 BayStVollzG), wegen des in Raum stehenden Eingriffs in das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht auf § 31 StVollzG, sondern auf die speziellere und einen weitergehenden Schutz gewahrende Vorschrift des § 68 Abs. 2 StVollzG (Art. 70 Abs. 2 BayStVollzG) abzustellen ist.
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 80/13

    Anforderungen an die Genehmigung der Aushändigung eines Einzelexemplars einer …

    Es entspricht indes gefestigter Rechtsprechung, dass für die Zulässigkeit der Aushändigung eines per Post übersandten Einzelexemplars einer Zeitschrift bzw. Kopien hiervon trotz der Unabwendbarkeit des § 68 Abs. 1 StVollzG wegen des im Raum stehenden Eingriffs in das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht auf § 31 StVollzG, sondern auf die speziellere und einen weitergehenden Schutz gewährende Vorschrift des § 68 Abs. 2 S. 2 StVollzG abzustellen ist (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1984, 46; OLG Hamm, NStZ 1985, 143; OLG Frankfurt, NStZ 1992, 208; OLG Nürnberg, NStZ 2009, 216, 217).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1991 - 3 Ws 383/91
    Die als Schreiben i.S. von § 28 StVollzG hier zu behandelnde Briefbeilage kann deshalb nur unter den Voraussetzungen des § 31 StVollzG durch die Justizvol1zugsanstalt angehalten werden: § 68 Abs. 2 StVollzG enthält speziellere und weitergehende Eingriffsvorausetzungen bei einem Eingriff in das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ); die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn wesentliche und erkennbare Teile einer Zeitung oder Zeitschrift (Einzelexemplar) zugesandt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 12.09.1991 - 3 Ws 334/91; OLG Koblenz NStZ 1984, 46 jeweils m. w. N.).
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