Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.02.1991 - 3 Ws 41/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,14546
OLG Stuttgart, 27.02.1991 - 3 Ws 41/91 (https://dejure.org/1991,14546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.1991 - 3 Ws 41/91 (https://dejure.org/1991,14546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 3 Ws 41/91 (https://dejure.org/1991,14546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,14546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09

    Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit von …

    Erwogen wird auch eine analoge Anwendung von § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StPO, wenn ein schwer kranker Gefangener zwar haftfähig ist, aber langfristig erfolgreich nur außerhalb des Strafvollzugs behandelt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Februar 1991 - 3 Ws 41/91 -, StV 1991, S. 478).
  • KG, 14.12.2021 - 5 Ws 253/21

    Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Unterbrechung der Strafvollstreckung

    Eine Strafunterbrechung nach § 455 Abs. 4 StPO kann auch in Fällen, in denen die Krankheit im Anstaltskrankenhaus oder in einer externen Klinik behandelt werden kann, in Betracht zu ziehen sein, wenn der Strafgefangene todkrank ist und von ihm nur noch eine sehr eingeschränkte Gefahr erneuter Straftaten ausgeht (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 2. Mai 2006 - 1 Ws 59/06 - juris Rdn. 2 ff.); Entsprechendes gilt, wenn ein schwer kranker Gefangener zwar haftfähig ist, aber langfristig erfolgreich nur außerhalb des Strafvollzugs behandelt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Februar 1991 - 3 Ws 41/91 -, StV 1991, S. 478 [betreffend eine Lebertransplantation wegen Leberzirrhose]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht