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| OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Auslieferungshaft, Anrechnungsmaßstab, Madrid, Valdemoro
- Judicialis
StGB § 52
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 450a Abs. 1 S. 1
Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft - rechtsportal.de
StGB § 52
Auslieferungshaft, Anrechnungsmaßstab, Madrid, Valdemoro - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zum Maßstab für die Anrechnung einer Auslieferungshaft in der spanischen Haftanstalt Madrid III (Valdemoro)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 152 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1981 - 1 StR 648/81
Anrechnung einer im Ausland verhängten und bezahlten Geldstrafe auf eine in …
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02
Ausgeübt wird das Ermessen dadurch, dass der Richter das im Ausland durch die Haft erlittene Übel schätzt und in ein dem inländischen Strafensystem zu entnehmendes Äquivalent umsetzt (vgl. BGHSt 30, 282 = NJW 1982, 1236). - OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02
Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 7. März 1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die Fälle, in denen ein Anrechnungsmaßstab von 1:2 angenommen worden ist (LG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 3. September 1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1985 in NStZ 1986, 362). - LG Augsburg, 27.06.1995 - 10 KLs 516 Js 21250/89
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02
Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 7. März 1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die Fälle, in denen ein Anrechnungsmaßstab von 1:2 angenommen worden ist (LG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 3. September 1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1985 in NStZ 1986, 362). - LG Stuttgart, 17.07.1985 - 4 KLs 20/85
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02
Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 7. März 1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die Fälle, in denen ein Anrechnungsmaßstab von 1:2 angenommen worden ist (LG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 3. September 1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1985 in NStZ 1986, 362).
- LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten …
Da hinsichtlich der seitens des Angeklagten E. im Königreich Spanien verbüßten Auslieferungshaft für eine abweichende Beurteilung wegen erschwerender dortiger Haftbedingungen keinerlei Anhaltspunkte erkennbar sind, hat das Gericht den Umrechnungsmaßstab auf 1:1 bestimmt (ebenso BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - 5 StR 124/03, BeckRS 2003, 05068; BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - 5 StR 626/07, BeckRS 2008, 02201; OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 3 Ws 431/02, NStZ-RR 2003, 152; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.1996 - 1 Ws 92/96, NStZ-RR 1996, 241). - OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08
Untersuchungshaft; Anrechnung; Ausland; Maßstab
Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von der Wertung des Oberlandesgerichts Hamm im Beschluss vom 16. Dezember 2002 (AZ. 3 Ws 431/02 = NStZ-RR 2003, 152 (LS)) abzuweichen.
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