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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.05.2007 - 3 Ws 476/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14734
OLG Frankfurt, 16.05.2007 - 3 Ws 476/07 (https://dejure.org/2007,14734)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2007 - 3 Ws 476/07 (https://dejure.org/2007,14734)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 3 Ws 476/07 (https://dejure.org/2007,14734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 462a Abs 1 StPO, § 57 Abs 1 StGB
    Konkretes "Befasstsein" der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer mit einer Reststrafenaussetzung

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1; ; StPO § 462 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; StGB § 57 Abs. 1
    Strafvollstreckung: Begriff des "Befasstseins"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 06.12.2004 - 2 Ws 681/04

    Befasstsein; Verlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2007 - 3 Ws 476/07
    Ein Befasstsein im Rechtssinne liegt nämlich schon dann vor, wenn Tatsachen aktenkundig werden (oder sind), die eine Entscheidung in der Vollstreckungssache rechtfertigen könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 15.11.2002 - 3 Ws 1197/02 - zum Widerruf; OLG Dresden, Beschluss vom 6.12.2004 - 2 Ws 681/04 - zitiert nach Juris) oder eine Entscheidung von Amtswegen gesetzlich vorgeschrieben ist (…vgl. KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 462 a Rdnr. 18 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.03.1990 - 3 Ws 40/90

    Beschwerdeverfahren; Einwilligung; Wirksame Erteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2007 - 3 Ws 476/07
    Entgegen § 309 II StPO konnte der Senat über die Aussetzung der Strafe nicht selbst entscheiden, da die Strafvollstreckungskammer die materiellen Voraussetzungen des § 57 StGB nicht geprüft hat und der Verurteilte im Falle einer Entscheidung durch den Senat eine Instanz verlieren würde ( vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.6.2000 - 3 Ws 605/00 und vom 18.7.2000 - 3 Ws 753/00;…OLG Koblenz, GA 1977, 374; OLG Stuttgart, MDR 1990, 845; OLG Karlsruhe, Justiz 1970, 91 ).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 ARs 322/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung …

    Dies gilt selbst dann, wenn die Strafvollstreckungskammer bislang untätig geblieben ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Mai 2007 ? 3 Ws 476/07, NStZ-RR 2008, 29, OLG Hamm…, Beschluss vom 7. Oktober 2014 ? 3 (s) Sbd I - 10/14, juris Rn. 13 ff.;… Appl in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 462a Rn. 18;… Coen in: BeckOK-StPO, 40. Ed. 1. Juli 2021, § 462a Rn. 5;… Nestler in: MüKo-StPO, 1. Aufl. 2019, § 462a Rn. 18, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 07.10.2014 - 3 (s) Sdb. I-10/14

    Befasstsein Strafvollstreckungskammer Entlassung bedingte

    Rn. 16 Mit einer Entscheidung über eine Strafrestaussetzung gem. § 57 StGB ist eine Strafvollstreckungskammer nach inzwischen wohl herrschender Auffassung schon dann in diesem Sinne konkret befasst, wenn der von Amts wegen zu beachtende maßgebliche Zeitpunkt nach § 57 StGB herannaht und deshalb ggf. Gutachten einzuholen sind (…vgl. Appl a.a.O., Rdnr. 18; OLG Dresden…, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - 2 Ws 681/04 - juris, Rdnr. 14; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Mai 2007 - 3 Ws 476/07 - NStZ-RR 2008, 29).
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2010 - 1 AR 2/10

    Zuständigkeit für die gemäß § 454 StPO i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB zu treffende …

    Rn. 5 Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen es weitergehend für die Befassung einer Strafvollstreckungskammer ausreichen kann, wenn der von Amts wegen zu beachtende Zeitpunkt nach § 57 Abs. 1 StGB "herannaht" (vgl. OLG Dresden StraFo 2005, 171; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 29;… KK, StPO 6. Aufl. § 462a Rn. 18), hat der Senat hier nicht zu entscheiden; auch unter diesen Voraussetzungen käme eine Zuständigkeit des Landgerichts Frankenthal nicht in Betracht.
  • OLG Jena, 17.09.2014 - (S) AR 69/14

    Strafvollstreckung: Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei …

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch von derjenigen, welche dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 16.05.2007 (NStZ-RR 2008, 29) zu Grunde lag.
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