Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.10.2025 - 3 Ws 493/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Beschwerde, Statthaftigkeit, Terminierung der Hauptverhandlung, Ermessen des Vorsitzenden
- Justiz Hessen
§ 304 StPO, § 305 StPO, § 213 StPO
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Terminierung der Hauptverhandlung - strafrechtsiegen.de
Ablehnung von einem Terminverlegungsantrag: Wann der Prozess trotzdem stattfindet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 213 Abs. 1
Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Beschwerde gegen Terminierung der HV, Rechtswidrigkeit der Terminsanordnung?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.09.2025 - 24 KLs 5870 Js 255720/22
- OLG Frankfurt, 28.10.2025 - 3 Ws 493/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 296/25
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Terminbestimmung des Vorsitzenden
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2025 - 3 Ws 493/25
Mit Beschluss vom 16.10.2025 (7 Ws 296/25) hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Beschwerde als unzulässig verworfen.An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 7. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss v. 16.10.2025, 7 Ws 296/25) fest.
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2025 - 3 Ws 493/25
Wendet sich ein Angeklagter aber nicht gegen die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung, sondern macht er - wie vorliegend der Beschwerdeführer - geltend, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege, steht § 305 S. 1 StPO einer Beschwerde nicht entgegen (BVerfG, Beschl. v. 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20, NStZ-RR 2021, 19, beck-online; Senatsbeschluss v. 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00). - OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00
Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2025 - 3 Ws 493/25
Wendet sich ein Angeklagter aber nicht gegen die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung, sondern macht er - wie vorliegend der Beschwerdeführer - geltend, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege, steht § 305 S. 1 StPO einer Beschwerde nicht entgegen (BVerfG, Beschl. v. 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20, NStZ-RR 2021, 19, beck-online; Senatsbeschluss v. 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00).
- OLG Saarbrücken, 01.07.2026 - 1 Ws 72/26
Terminieriung, Beschwerde, Statthaftigkeit
Rn. 16 Bei der Terminbestimmung bzw. der Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, die gemäß § 213 Abs. 1 StPO durch den Vorsitzenden erfolgen, handelt es sich um Entscheidungen des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgehen (…vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 16. Oktober 2025 - 7 Ws 296/25 -, juris Rn. 6 und vom 28. Oktober 2025 - 3 Ws 493/25 -, juris Rn. 7; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. August 2025 - 1 Ws 129/25 -, juris; KG…, Beschluss vom 15. März 2022 - 2 Ws 27/22 -, juris Rn. 4 ff.;… Matt in: LR-StPO, 26. Aufl., § 305 Rn. 28;… KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl., § 305 Rn. 6).Rn. 18 Teile der Rechtsprechung, denen bislang auch der Senat beigetreten war, halten eine Beschwerde ausnahmsweise dann für statthaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass von einer ermessensfehlerhaften und damit rechtswidrigen Entscheidung des Vorsitzenden eine selbständige, nicht vom späteren Urteil erfasste Beschwer des Betroffenen ausgeht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2025 - 3 Ws 493/25 -, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 4 Ws 191/16 - OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 Ws 233/09 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 3 Ws 1101/00 -, juris;… Schmitt in Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 213 Rn. 9;… KK-StPO/Gmel, 9. Aufl., § 213 Rn. 6; jeweils m.w.N.), wobei teilweise einschränkend verlangt wird, dass ein Fall evidenter Ermessensfehler bzw. offensichtlicher Rechtswidrigkeit vorliegt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2022 - 4 Ws 403/22 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2011 - 1 Ws 453/11 u. 1 Ws 458/11 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 1 Ws 275/94 -, juris).
- OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 3 Ws 639/25
Terminsbestimmung, Ermessen des Vorsitzenden, Umstände des Einzelfalls, …
Wendet sich ein Angeklagter aber nicht gegen die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung, sondern macht er -wie vorliegend die Beschwerdeführer - geltend, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege, steht § 305 S. 1 StPO einer Beschwerde nicht entgegen (BVerfG, NStZ-RR 2021, 19; Senat, Beschluss vom 28.10.2025 - 3 Ws 493/25 und vom 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00).An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 7. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss v. 16.10.2025, 7 Ws 296/25) fest (Senat, Beschluss vom 28.10.2025 - 3 Ws 493/25).
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