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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50083
OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21 (https://dejure.org/2021,50083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2021 - 3 Ws 506/21 (https://dejure.org/2021,50083)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 506/21 (https://dejure.org/2021,50083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73b Abs 1 S 1 StGB, § 73b Abs 2 StGB
    Einziehung von aus Ersparnissen herrührenden Vermögensvorteilen bei einem Dritten

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 73b Abs. 1 Satz 1; StGB § 73b Abs. 2
    Einziehung von aus Ersparnissen herrührenden Vermögensvorteilen bei einem Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 71
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21
    Auf die die Anwendbarkeit auf Täter betreffenden Streitfragen (vgl. dazu BGH NStZ 2020, 404;… Fischer StGB, 68. Aufl. 2021, § 73b Rn. 3; kritisch demgegenüber Bittmann NStZ 2020, 405) kommt es daher nicht an.

    Zwar hat der BGH in einem Fall, in dem es um die Abschöpfung von durch Steuerstraftaten erlangte Vermögensvorteile bei einem Täter ging, der als Geschäftsführer für den Eintritt dieser Ersparnisse bei den von ihm vertretenen Gesellschaften gesorgt hat, die Einziehung beim Täter für unzulässig gehalten (BGH NStZ 2020, 404; für die Abschöpfung von "durch" die Tat Erlangtem beim Täter dem folgend auch Senat, Beschluss vom 23. September 2021 - 3 Ws 530/21).

    Auch in der oben angesprochen Entscheidung BGH NStZ 2020, 404, 405 heißt es in Rn. 17 zu den dort nicht zu entscheidenden Verschiebungsfällen: "Zwar können auch ersparte Aufwendungen an Dritte verschoben werden ...".

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21
    Nur diese Auffassung steht zudem im Einklang mit derjenigen Rechtsprechung, nach der es einer Verschiebung im Sinne von § 73b Abs. 1 StGB Nr. 2 StGB nicht entgegensteht, dass zuvor eine Vermischung des Erlangten mit anderen Vermögenswerten stattgefunden hat (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. April 2019 - 3 Ws 197/19;… OLG Hamm, a. a. O. Rn. 69 m. w. N.;… OLG Celle a. a. O. Rn. 27;… MüKoStGB/Joecks/Meißner StGB, 4. Aufl. 2020, § 73b Rn. 15 sowie die Nachweise bei Fischer, StGB;… 68. Aufl. 2021 § 73b Rn. 9; siehe auch BGH NJW 2020, 1309, 1311 Rn. 26ff).

    Zum anderen ist ein Bereicherungszusammenhang bereits dann anzunehmen, wenn aufgrund einer Gesamtschau bei wertender Betrachtung ein Zusammenhang zwischen der Tat und dem zugewandten Vorteil besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2019 - 3 Ws 197/19;… OLG Celle a. a. O. Rn. 27, 40; vgl. auch BGH NJW 2020, 1309, 1311 Rn. 31 - 36).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Gesamtschau der Zahlungsflüsse den Schluss rechtfertigt, dass der Zufluss bei wirtschaftlicher Betrachtung aus dem Erlangten resultiert (vgl. dazu BGH NJW 2020, 1309, 1312 Rn. 38f; Senat Beschluss vom 30. April 2019 - 3 Ws 197/19; siehe auch Bittmann NStZ 2020, 405, 407) und die Transaktionen das Ziel verfolgten, das Erlangte dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder die Tat zu verschleiern (…OLG Hamm a. a. O. Rn. 69, 72, 74).

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21
    Zur vor dem 01. Juli 2017 geltenden Rechtslage: BGH NZG 2019, 427 RN.
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21
    Es ist daher weiterhin derjenigen Rechtsprechung zu folgen, nach der auch der aus einer Ersparnis resultierende Vermögensvorteil im Sinne des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB verschoben werden kann (vgl. zur seit dem 01. Juli 2017 geltenden Rechtslage: OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2020 5 Ws 59/20 Rn. 27 m. w. N. - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2019 III-1 Ws 233-237/19 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2018 - 1 Ws 19/19 - juris; vgl. auch Bittmann NStZ 2020, 405.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2019 - 1 Ws 233/19

    Einziehung von Wertersatz beim Drittbeteiligten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21
    Es ist daher weiterhin derjenigen Rechtsprechung zu folgen, nach der auch der aus einer Ersparnis resultierende Vermögensvorteil im Sinne des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB verschoben werden kann (vgl. zur seit dem 01. Juli 2017 geltenden Rechtslage: OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2020 5 Ws 59/20 Rn. 27 m. w. N. - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2019 III-1 Ws 233-237/19 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2018 - 1 Ws 19/19 - juris; vgl. auch Bittmann NStZ 2020, 405.
  • OLG Schleswig, 25.01.2020 - 1 Ws 19/19
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 506/21
    Es ist daher weiterhin derjenigen Rechtsprechung zu folgen, nach der auch der aus einer Ersparnis resultierende Vermögensvorteil im Sinne des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB verschoben werden kann (vgl. zur seit dem 01. Juli 2017 geltenden Rechtslage: OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2020 5 Ws 59/20 Rn. 27 m. w. N. - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2019 III-1 Ws 233-237/19 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2018 - 1 Ws 19/19 - juris; vgl. auch Bittmann NStZ 2020, 405.
  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen …

    Rn. 137 Dem steht es nicht entgegen, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die das durch die Verschiebung des Wertersatzes Erlangte der Einziehung unterstellt, nicht im Hinblick auf Tatbeteiligte, sondern in Gestalt des § 73b Abs. 2 StGB (hierzu BGH…, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 -, juris, Rn. 8; BGH…, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147, Rn. 140;… Eser/Schuster in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 73b Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 506/21 -, juris Rn. 13) lediglich in Bezug auf Dritte existiert (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 -, juris, Rn. 17).

    Denn wenn an die Verschiebung von Wertersatz für ersparte Aufwendungen angeknüpft wird, kommt es nicht auf die Übertragbarkeit der ersparten Aufwendungen, sondern auf die Übertragbarkeit des Gegenstandes an, der den jeweiligen Wertersatz verkörpert (wie hier im Ergebnis OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws 506/21, juris Rn. 12; vgl. auch BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17, juris, Rn. 19;… BGH, Urteile vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 53/13, wistra 2014, 219, 222Rn. 38 …und vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 505/12, NStZ 2014, 89, 94Rn. 57 m.w.N.;… vgl. Rübenstahl in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 73, Rn. 20).

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.02.2024 - 18 Qs 19/23

    Wertersatzeinziehung ersparter Aufwendungen bei Dritten

    Rn. 17 Das OLG Frankfurt vertrat in seiner Entscheidung vom 28.10.2021 hingegen (3 Ws 506/21): Auch wenn aus einer Straftat unmittelbar nur Ersparnisse (etwa von Steuern oder Sozialversicherungsabgaben) erlangt worden seien, könne der aus diesen Ersparnissen resultierende Vermögensvorteil Gegenstand einer Vermögensverschiebung i.S.d. § 73b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB sein und deshalb unter Umständen bei einem Dritten eingezogen werden.
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