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| KG, 08.11.2000 - 3 Ws 542/00, 1 AR 1322/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74
Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr - …
Auszug aus KG, 08.11.2000 - 3 Ws 542/00
1. Aufgrund der zugelassenen Anklage erscheint die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) einem Nebenklagedelikt nach § 395 Abs. 1 Nr. 1 c) StGB, zum Nachteil der Antragstellerin rechtlich möglich, was zur Zulassung ausreicht (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 396 Rdn. 10 m.N. Senge in KK-StPO 4. Aufl., § 396 Rdn. 5 mW.; BGH StV 1981, 535; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204) Denn diese Straftat ist von dem Angeklagten einheitlichen geschichtlichen Vorgang (§ 264 StPO) -Einstechen auf die schlafende J J Fesselung und Knebelung derselben, Fesselung und Knebelung der Antragstellerin, die während der Taten zum Nachteil der J J in demselben Zimmer schlief, und schließlich Verschließen der Wohnung, um eine schnelle Entdeckung der Taten zu vereiteln - umfaßt, mithin Verfahrensgegenstand, der der allseitigen Kognitionspflicht des Gerichts unterliegt (vgl. BGHSt 25, 388).Daher handelte es sich in Wahrheit um eine Einstellung nach § 154 a Abs. 1 StPO, die das Gericht nicht bindet (BGHSt 25, 388, 391), und gemäß § 397 Abs. 2 StPO nichts an der Anschlußbefugnis ändert, sondern den Fortfall der Beschränkung zur Folge hat, soweit sie die Nebenklage betrifft, was der Senat klargestellt hat (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 397 Rdn. 13).
- OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
Auszug aus KG, 08.11.2000 - 3 Ws 542/00
1. Aufgrund der zugelassenen Anklage erscheint die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) einem Nebenklagedelikt nach § 395 Abs. 1 Nr. 1 c) StGB, zum Nachteil der Antragstellerin rechtlich möglich, was zur Zulassung ausreicht (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 396 Rdn. 10 m.N. Senge in KK-StPO 4. Aufl., § 396 Rdn. 5 mW.; BGH StV 1981, 535; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204) Denn diese Straftat ist von dem Angeklagten einheitlichen geschichtlichen Vorgang (§ 264 StPO) -Einstechen auf die schlafende J J Fesselung und Knebelung derselben, Fesselung und Knebelung der Antragstellerin, die während der Taten zum Nachteil der J J in demselben Zimmer schlief, und schließlich Verschließen der Wohnung, um eine schnelle Entdeckung der Taten zu vereiteln - umfaßt, mithin Verfahrensgegenstand, der der allseitigen Kognitionspflicht des Gerichts unterliegt (vgl. BGHSt 25, 388).
- KG, 10.11.2021 - 4 Ws 97/21
Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen für die Befugnis zum Anschluss als …
Die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger setzt voraus, dass nach dem von der Anklage umfassten Sachverhalt (§ 264 StPO) die Verurteilung wegen eines Nebenklagedeliktes rechtlich möglich erscheint (BGH NStZ-RR 2008, 352; 2002, 340; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2016 - 3 Ws 784/16 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 25. April 2016 - 20 Ws 75/16 -, juris; OLG Brandenburg NStZ 2010, 654 mwN; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204; Kammergericht, Beschluss vom 8. November 2000 - 3 Ws 542/00 -, juris; Senat…, Beschluss vom 29. April 2013 - 4 Ws 46/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Auflage, § 396 Rdn 10).
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