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Rechtsprechung
   KG, 14.11.2001 - 1 Zs 2230/01 - 3 Ws 562/01, 1 Zs 2230/01, 3 Ws 562/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,63859
KG, 14.11.2001 - 1 Zs 2230/01 - 3 Ws 562/01, 1 Zs 2230/01, 3 Ws 562/01 (https://dejure.org/2001,63859)
KG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 1 Zs 2230/01 - 3 Ws 562/01, 1 Zs 2230/01, 3 Ws 562/01 (https://dejure.org/2001,63859)
KG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 1 Zs 2230/01 - 3 Ws 562/01, 1 Zs 2230/01, 3 Ws 562/01 (https://dejure.org/2001,63859)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15

    Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer …

    Wegen des mit der Monatsfrist des § 172 II 1 StPO bezweckten Vertrauensschutzes des Beschuldigten und des übergeordneten Gedankens der Rechtssicherheit erweist sich der gegen eine ausdrücklich oder der Sache nach die Wiederaufnahme von Ermittlungen ablehnende staatsanwaltschaftliche Entschließung gerichteter Klageerzwingungsantrag auch dann als unstatthaft, wenn der Antragsteller in dem früheren Verfahren den ihm dort eröffneten Weg des Klageerzwingungsverfahrens bewusst (noch) nicht beschritten hat, insbesondere von den ihm nach den §§ 172 I und II StPO zustehenden Möglichkeiten der Vorschaltbeschwerde und eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung keinen form- und fristgerechten Gebrauch gemacht hat (Anschluss an OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 177 = Justiz 1997, 144 und KG, Beschluss vom 14.11.2001 - 3 Ws 562/01 [bei juris]).

    Rn. 7 bb) Nichts anderes kann mit Blick auf den mit der Monatsfrist bezweckten Vertrauensschutz des Beschuldigten und den Gedanken der Rechtssicherheit gelten, wenn der Anzeigeerstatter in dem früheren Ermittlungsverfahren den ihm dort aufgezeigten Weg des Klageerzwingungsverfahrens nicht beschritten hat und die Monatsfrist des § 172 II 1 StPO hat ungenutzt verstreichen lassen (…treffend OLG Stuttgart a. a. O.; vgl. auch KG, Beschl. v. 14.11.2001 - 3 Ws 562/01 [bei juris], jeweils m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 71/25

    Klageerzwingungsverfahren: Neue Beweismittel müssen Tatsachen betreffen, die …

    a) Wegen des mit der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO bezweckten Vertrauensschutzes des Beschuldigten und des übergeordneten Gedankens der Rechtssicherheit erweist sich der gegen eine die Wiederaufnahme von Ermittlungen ablehnende staatsanwaltschaftliche Entschließung gerichtete Klageerzwingungsantrag dann als unstatthaft, wenn der Antragsteller in dem früheren Verfahren den ihm dort eröffneten Weg des Klageerzwingungsverfahrens nicht beschritten hat (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 7 Ws 148/23 , BeckRS 2023, 28120; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 3 Ws 751/03, NStZ-RR 2003, 268; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 Ws 38/15, BeckRS 2016, 2731, OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 1 Ws 170/96, NStZ-RR 1997, 177; KG, Beschluss vom 14. November 2001 - 3 Ws 562/01).
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