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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.07.1999 - 3 Ws 662/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19421
OLG Frankfurt, 20.07.1999 - 3 Ws 662/99 (https://dejure.org/1999,19421)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.1999 - 3 Ws 662/99 (https://dejure.org/1999,19421)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 3 Ws 662/99 (https://dejure.org/1999,19421)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 348
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    Rn. 24 a) Ein Beschluss der Strafvollstreckungskammer, dass die Maßregel fortdauere, beinhaltet der Sache nach zugleich die Entscheidung, dem Probanden die Vollstreckung der Reststrafe nicht zur Bewährung auszusetzen (ebenso OLG Frankfurt RuP 2011, 44; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 348, 349).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 3 Ws 101/12

    Voraussetzungen von Art. 316e III EStGB

    Der Senat schließt sich - jedenfalls für die vorliegende Fallkonstellation - der Auffassung des OLG Nürnberg im Beschluss vom 01.12.2011 (2 Ws 547/11 - juris) an: Im - hier gegebenen - Falle einer Nichtaussetzung vorweg zu vollstreckender Strafreste ist eine Entscheidung nach § 67c StGB - mit dem Prognosemaßstab des 67d II StGB (vgl. Senat, NStZ-RR 1999, 348 [OLG Frankfurt am Main 20.07.1999 - 3 Ws 662/99] ) - über die Aussetzung/Erledigung der Sicherungsverwahrung erst dann zu treffen, wenn sich die prognoserelevanten Umstände voraussichtlich nicht mehr ändern (vgl. auch BVerfG, NStZ-RR 2003, 169 [BVerfG 03.02.2003 - 2 BvR 319/02] ), also ihr Ergebnis durch den weiteren Vollzug der Strafe nicht mehr in Frage gestellt werden kann, was in der Regel erst kurz (…ca. 6 Monate vgl. Senat aaO) vor dem alsbaldigen Ende der Strafvollstreckung der Fall sein wird.

    Aus diesem Grunde kann auch jedenfalls für die Übergangszeit nicht daran festgehalten werden, dass über die Aussetzung der Maßregel und der Strafe einheitlich und gemeinsam zum Zwei-Drittelzeitpunkt zu entscheiden ist (vgl. hierzu Senat, NStZ-RR 1999, 348 [OLG Frankfurt am Main 20.07.1999 - 3 Ws 662/99] ; NJW 1980, 2535; KG, NStZ 1990, 54 [KG Berlin 15.09.1989 - 5 Ws 386/89] ; Beschl. v. 13.01.1998 - 5 Ws 635-636/97 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 06.11.2002 - 2 Ws 196/02 und v. 07.12.1999 - 4 Ws 454/99 - jew. juris; Veh, in: MüKo-StGB § 67c Rn 10 mwN).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur …

    Die Aussetzung der Vollstreckung der Maßregeln setzt - gleichgültig, ob sie nach § 67d II StGB oder, wie hier, nach § 67c I 2 StGB erfolgt (vgl. Senatsbeschl. v. 6.5.1999 - 3 Ws 662/99) - voraus, daß zu erwarten ist, daß der Verurteilte in Freiheit keine rechtswidrigen.
  • OLG Jena, 22.02.2007 - 1 Ws 64/07

    Reststrafenaussetzung

    Zwischen den beiden Arten der Aussetzung besteht ein so enger Zusammenhang, dass nur einheitlich entschieden werden kann, wobei die Formel des § 67d Abs. 2 StGB zur Anwendung gelangt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 348, 349).
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