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Rechtsprechung
   OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51601
OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17 (https://dejure.org/2017,51601)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.2017 - 3 Ws 861/17 (https://dejure.org/2017,51601)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 2017 - 3 Ws 861/17 (https://dejure.org/2017,51601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Unterbleibens der weiteren Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Unterbleibens der weiteren Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 321/15

    Verfall (Absehen von der Anordnung wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte: …

    Auszug aus OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17
    Die Ausübung des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens erfordert nicht nur die Feststellung des aus der Straftat Erlangten, sondern auch die Ermittlung des Wertes des noch vorhandenen Vermögens zum Zeitpunkt des tatrichterlichen Urteils (BGH NStZ 2016, 279).
  • OLG Hamburg, 18.01.2017 - 2 Ws 258/16

    Vollstreckung des Anordnung eines Wertersatzverfalls: Anordnung des Unterbleibens …

    Auszug aus OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17
    Rn. 13 Schon nach altem Prozessrecht (459 g Abs. 2, 459 d Abs. 1 Nr. 1 StPO a.F.) war nur auf das Unterbleiben der Vollstreckung der Abschöpfungsanordnung in vollständiger oder anteiliger Höhe der zu vollstreckenden Geldsumme und nicht auf das Unterbleiben einer bestimmten Zwangsvollstreckungsmaßnahme beziehungsweise der Zwangsvollstreckung in bestimmte Gegenstände zu erkennen (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 18.01.2017, 2 Ws 258/16).
  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19

    Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten …

    Diese Auffassung wird auch von einigen Oberlandesgerichten vertreten (…vgl. OLG Nürnberg, a.a.O. - juris Rn. 8 ff.; OLG München, Beschluss vom 3. November 2017 - 3 Ws 861/17 - BeckRS 2017, 136057 Rn. 12;… Thür. OLG, a.a.O. - juris Rn. 10;… ebenso LG Bochum, a.a.O.; Rettke NZWiSt 2019, 338, 340; ferner [unter Hinweis auf den Wortlaut des Gesetzes] Greier, jurisPR-StrafR 7/2020 Anm. 3).

    Eine entsprechende Kenntnis kann beispielsweise aus erfolglosen Vollstreckungsversuchen der Staatsanwaltschaft (dazu vgl. OLG München, Beschluss vom 3. November 2017, a.a.O. - Rn. 15) oder aus den Feststellungen des die Wertersatzeinziehung anordnenden rechtskräftigen Urteils erwachsen.

    Hat das erkennende Gericht konkrete Feststellungen zum (teilweisen) Vermögensabfluss bei dem Verurteilten getroffen, sind diese von Amts wegen ermittelten und durch Strengbeweis gewonnenen Erkenntnisse im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich taugliche Beurteilungsgrundlage für die Frage der Entreicherung (…vgl. OLG Nürnberg, a.a.O. - juris Rn. 2, 8; OLG München, Beschluss vom 3. November 2017, a.a.O. - Rn. 16).

  • OLG Hamm, 18.08.2022 - 5 Ws 211/22

    Übergangsvorschrift; Prozessrecht; materielles Recht; Vermögensabschöpfung

    Soweit demgegenüber teils die Ansicht vertreten wird, der Anwendungsbereich sei auf die materiell rechtlichen Vorschriften beschränkt, vermag der Senat dem nicht zu folgen (ebenso wie hier: OLG Rostock, Beschluss vom 04.12.2017 - 20 Ws 293/17 -, juris; a.A. OLG München, Beschluss vom 03.11.2017 - 3 Ws 861/17 -, beck online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 Ws 122/22 -, beck online).
  • OLG Köln, 19.06.2024 - 2 Ws 146/24

    Vollstreckungsverjährung in Bezug auf die Verfallsentscheidung; Vollstreckung von …

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschluss v. 18.08.2022, III-5 Ws 211/22, zitiert nach juris) erstreckt sich der Anwendungsbereich der Übergangsvorschrift des Art. 316h S. 2 EGStGB nicht nur auf das materielle, sondern auch auf das Prozessrecht, so dass - auch vorliegend - die bis zum 30.06.2017 geltenden Vorschriften, namentlich §§ 459g Abs. 2, 459d Abs. 1 StPO in der vom 01.01.2000 bis zum 30.06.2017 geltenden Fassung, anwendbar wären (…vgl. OLG Hamm, a.a.O., Rn. 17; a.A. OLG München, Beschluss v. 03.11.2017, 3 Ws 861/17, zitiert nach juris;… vgl. auch Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Auflage, § 459g Rn. 1 m.w.N.).
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