Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 63 StGB
Erledigung der Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Unverhältnismäßigkeit - Wolters Kluwer
Erledigung der Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Unverhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges bei längerer Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit bei Prüfung einer Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer noch nicht verbüßten ...
Verfahrensgang
- LG Marburg, 28.06.2013 - 7 StVK 138/13
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Zu erwägen ist der Zustand des Verurteilten, sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände und die ihn konkret treffenden Wirkungen einer weiteren Unterbringung (vgl. nur BVerfGE 70, 297, 313 und BGH, Beschl. v. 31.07.2013 - 2 StR 220/13 = BeckRS 2013, 15727).Die Beurteilung hat sich ferner wesentlich darauf zu erstrecken, ob und welche Art rechtswidriger Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2012, 385; Beschl. v. 19.11.2012 - 2 BvR 193/12 - juris = BeckRS 2013, 46040).
Der Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs stößt nur dort an Grenzen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. nur BVerfGE 70, 297, 315).
- BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12
Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Die Beurteilung hat sich ferner wesentlich darauf zu erstrecken, ob und welche Art rechtswidriger Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2012, 385; Beschl. v. 19.11.2012 - 2 BvR 193/12 - juris = BeckRS 2013, 46040).Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.06.2012 - 2 BvR 22.6.2012 - 2 BvR 22/12 (NStZ-RR 2012, 385) der Sache nach folgendes entschieden:.
- OLG Frankfurt, 04.01.2013 - 3 Ws 717/12
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Zusammenhang mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und den möglicherweise im Falle der Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen und der Freiheitsanspruch des Betroffenen ist mit dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit in einen gerechten Ausgleich zu bringen (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 442/12 - juris; Senat, Beschl. v. 04.01.2013 - 3 Ws 717/12).Die Erledigung tritt allerdings erst zum … 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur - auch im Interesse des Verurteilten unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung des Verurteilten zu geben (Senat, Beschl. v. 25.08.2005 - 3 Ws 1244/04 und v. 04.01.2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg, OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 338).
- BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Die Gefahr einer Eskalation der Delinquenz des Verurteilten hat sich deshalb als bloße Möglichkeit herausgestellt, welche einer Fortdauerentscheidung nicht zu Grunde gelegt werden darf (BVerfG [Kammer], Beschl. v. 24.07.2013 - 2 BvR 298/12 = BeckRS 2013, 54084). - BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12
Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und den möglicherweise im Falle der Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen und der Freiheitsanspruch des Betroffenen ist mit dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit in einen gerechten Ausgleich zu bringen (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 442/12 - juris; Senat, Beschl. v. 04.01.2013 - 3 Ws 717/12). - BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Zu erwägen ist der Zustand des Verurteilten, sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände und die ihn konkret treffenden Wirkungen einer weiteren Unterbringung (vgl. nur BVerfGE 70, 297, 313 und BGH, Beschl. v. 31.07.2013 - 2 StR 220/13 = BeckRS 2013, 15727). - BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12
Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit); …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Die Beurteilung hat sich ferner wesentlich darauf zu erstrecken, ob und welche Art rechtswidriger Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2012, 385; Beschl. v. 19.11.2012 - 2 BvR 193/12 - juris = BeckRS 2013, 46040). - OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04
Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13
Die Erledigung tritt allerdings erst zum … 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur - auch im Interesse des Verurteilten unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung des Verurteilten zu geben (Senat, Beschl. v. 25.08.2005 - 3 Ws 1244/04 und v. 04.01.2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg, OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 338).
- OLG Frankfurt, 21.01.2025 - 3 Ws 548/24
Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus …
Die Beurteilung hat sich demnach darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ws 878/13 , StraFo 2014, 82-84, Rdnr. 5).Auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt es zu, die auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt zu erklären, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ws 878/13 Rdnr. 10 , KG Berlin Beschluss vom 5. Oktober 2016-5 116/16 Rdnr. 28, KG Berlin Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 Rdnr. 18, OLG Hamm Beschluss vom 5. September 2017 - 111-3 Ws 198/17 Rdnr. 26, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 4. August 2016 - 1 Ws 114/16 (59/16), alle Entscheidungen zitiert über juris).
- KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung …
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass - wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt (…vgl. BT-Drs. 18/7244, S. 42 f.) - der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich nicht dadurch verletzt würde, dass eine etwa auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt erklärt wird, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. KG…, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 Ws 642/10 -, juris Rz. 38; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ws 878/13 -, juris Rz. 10; OLG Hamm…, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 Ws 375/12 -, juris Rz. 49). - KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
Voraussetzungen für die Fortdauer einer seit zehn Jahren vollzogenen …
Allerdings wäre es mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich vereinbar, dass eine etwa auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt erklärt wird, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2014, 82 - juris Rdn. 10; OLG Hamm…, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 Ws 375/12 - juris Rdn. 49;… Senat a.a.O. m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".