Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Strafprozess: fehlende Bindung eines Verweisungsbeschlusses des Schöffengerichts an die Strafkammer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafprozess: fehlende Bindung eines Verweisungsbeschlusses des Schöffengerichts an die Strafkammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 26.08.2011 - 9431 Js .../10 - ... 5
- OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 3 Ws 97/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11
Ihr steht namentlich nicht entgegen, dass die Kammer aufgrund ihrer Rechtsauffassung die Sache durch einen begründeten Beschluss an das Schöffengericht hätte zurückgeben können (Senat, Beschl. v. 07.02.1995 - 3 Ws 97/95;… OLG Karlsruhe aaO; OLG Bamberg, NStZ 2005, 377).Rn. 4 Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses nach § 270 StPO entfällt nicht nur dann, wenn der Beschluss mit den Grundsätzen der rechtsstaatlichen Ordnung im Widerspruch steht oder wenn die Verweisung auf Willkür des verweisenden Gerichts beruht (vgl. Senat, Beschl. v. 27.07.2011 - 3 Ws 721/11 mwN), sondern auch dann, wenn ein Mangel für einen verständigen Betrachter offenkundig und die Entscheidung offenbar unhaltbar ist (BGHSt 29, 219; Senat, Beschl. v. 07.02.1995 - 3 Ws 97/95 und Beschl. v. 26.05.200 - 3 Ws 522/00;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 270 Rn 20).
- BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04
Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11
Ihr steht namentlich nicht entgegen, dass die Kammer aufgrund ihrer Rechtsauffassung die Sache durch einen begründeten Beschluss an das Schöffengericht hätte zurückgeben können (Senat, Beschl. v. 07.02.1995 - 3 Ws 97/95;… OLG Karlsruhe aaO; OLG Bamberg, NStZ 2005, 377). - OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89
Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit
- OLG Zweibrücken, 17.05.1991 - 1 AR 126/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11
Das Amtsgericht hat sich aufdrängende Aufklärungsmöglichkeiten in einer Weise verletzt, dass die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen letztlich auf einer Vermutung beruht, die in nicht zu rechtfertigender Weise den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter verletzt (…vgl. Senat aaO; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 178).
- OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Entfall der Bindungswirkung bei einer Verweisung gemäß § 270 StPO
Rn. 9 Eine Verweisung wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz (§ 24 Abs. 2 GVG) darf dabei vom Amtsgericht erst dann vorgenommen werden, wenn es die Verhandlung soweit geführt hat, dass der Schuldspruch feststeht, und sich die Straferwartung bei veränderter Sach- und Rechtslage so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen seiner Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (h. M. vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1999 - 4 StR 19/99, juris Rn.5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2011 - 3 Ws 912/11, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.11.2013 - 2 Ws 610/13, juris). - LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs 41/18 Rn. 24 Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens und erfolgtem Beginn der Hauptverhandlung darf die Sache wegen unzureichender Strafgewalt erst dann an eine Gericht höherer Ordnung verwiesen werden, wenn das untere Gericht durch den Gang der Hauptverhandlung zu der sicheren Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte schuldig ist, und der dem Gericht zur Verfügung stehende Strafrahmen nicht ausreicht, um die Straftat angemessen zu ahnden (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.09.2011, 3 Ws 912/11, BeckRS 2013, 22725; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008, 2 Ws 488/08, NStZ-RR 2009, 117, 118).
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