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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.03.2008 - 3 ZB 07.175   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75979
VGH Bayern, 07.03.2008 - 3 ZB 07.175 (https://dejure.org/2008,75979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2008 - 3 ZB 07.175 (https://dejure.org/2008,75979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2008 - 3 ZB 07.175 (https://dejure.org/2008,75979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Ruhensregelung; Rentenanspruch aus gesetzlicher Rentenversicherung; gesetzesimmanenter Rückforderungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 7 B 16.14

    Beamtenversorgungsrecht; Versorgungsbezüge; Rückforderungsbescheid; …

    Der gesetzesimmanente Vorbehalt gilt auch für den Fall der Anrechnung einer fiktiven Rente nach § 55 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, wenn der Versorgungsempfänger - wie der Kläger für den Zeitraum vom 1. Februar 2006 bis 31. August 2010 - eine ihm zustehende Rente nicht beantragt hat (vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 7. August 2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 3 ZB 07.175 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556

    Beamtenversorgung

    Die Zahlung von Versorgungsbezügen steht diesbezüglich unter dem immanenten Vorbehalt der gesetzlichen Ruhensregelung (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2008 - 3 ZB 07.175 - juris Rn. 4;… U.v. 1.4.2015 - 3 BV 13.49 - juris Rn. 16).

    Rn. 14 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger in Bezug genommenen Vorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG (Art. 85 Abs. 4 Satz 1 BayBeamtVG), wonach für den Fall, dass eine Rente i.S.d. § 55 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG) vom Versorgungsempfänger nicht beantragt oder auf sie verzichtet wird, an die Stelle der Rente der Betrag tritt, der vom Leistungsträger ansonsten zu zahlen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2008 - 3 ZB 07.175 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 3 CS 11.165

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Witwenversorgung; Zusammentreffen von …

    (vgl. Beschluss des Senats vom 7.3.2008 3 ZB 07.175).
  • VG München, 20.06.2013 - M 12 K 12.549

    Feststellungsklage; Nichtigkeit des VA; Bestimmtheit des VA; Zusicherung; …

    Zu den unter Vorbehalt gezahlten Bezügen gehören - ohne dass es eines ausdrücklichen Vorbehalts bedürfte - auch solche Zahlungen, für die aufgrund von Ruhensvorschriften rückwirkend eine höhere Anrechnung von Einkommen in Betracht kommen kann (BayVGH v. 7.3.2008, Az.: 3 ZB 07.175).
  • VG Hannover, 12.10.2012 - 2 A 917/11

    Billigkeitsentscheidung; fiktive Rente; Fürsorgepflicht; gesetzesimmanenter …

    Dies gilt auch für den Fall der Anrechnung einer fiktiven Rente nach § 55 Abs. 1 S. 3 BeamtVG, wenn der Versorgungsempfänger - wie der Kläger für den Zeitraum vom 01.05.2000 bis zum 31.03.2010 - eine ihm zustehende Rente nicht beantragt hat (…VG Hannover, zuletzt im Urt. v. 20.04.2012, 2 A 1897/11, UA S. 7, V.n.b.; ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.03.2008, 3 ZB 07.175, juris Rn. 4;… VG Augsburg, Gerichtsbescheid v. 08.11.2010, Au 2 K 09.1468, juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 09.12.2025 - B 5 K 23.538

    Rückwirkende Anrechnung von Rentenansprüchen des Beamten aus angestellter, …

    Denn das für den gesetzesimmanenten Vorbehalt bei Ruhensberechnungen maßgebende Kriterium der Unsicherheit liegt unabhängig davon vor, ob der Beamte seine ihm zustehende Rente beantragen wird oder nicht (vgl. zu § 55 Abs. 1 Satz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG: BayVGH, B.v. 07.03.2008 - 3 ZB 07.175 - juris Rn. 4;… OVG Lüneburg, B.v. 07.08.2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 07.1017

    Rückforderung, Kürzung, Versorgungsbezüge, Widerrufsvorbehalt, Entreicherung, …

    Im Übrigen erfolgt die Zahlung von Versorgungsbezügen - soweit nicht ohnehin § 57 Abs. 5 BeamtVG unmittelbar eingreift (…s. hierzu Plog/Wiedow, a.a.O., RdNr. 62 zu § 57 BeamtVG) - unter einem gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalt (vgl. z.B. BVerwG vom 15.5.1997 ZBR 1997, 399; BayVGH vom 7.3.2008 Az. 3 ZB 07.175 RdNr. 4).
  • VG München, 30.12.2010 - M 5 S 10.5399

    Witwergeld; anzurechnendes Einkommen; gesetzesimmanenter Vorbehalt; Billigkeit; …

    Zu den unter Vorbehalt gezahlten Bezügen gehören - ohne dass es eines ausdrücklichen Vorbehalts bedürfte - auch solche Zahlungen, für die aufgrund von Ruhensvorschriften rückwirkend eine höhere Anrechnung von Einkommen in Betracht kommen kann (BVerwG vom 8.10.1998, NVwZ-RR 1999, 387; vom 28.2.1985, BVerwGE 71, 77; BayVGH vom 7.3.2008, Az: 3 ZB 07.175;… Bauer in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl. 8.1.1.2.3 zu § 52; Mayer in Schwegmann/Summer, BBesG, RdNr. 31b zu § 12 m.w.N.).
  • VG Kassel, 17.04.2023 - 1 K 44/22
    Der gesetzesimmanente Vorbehalt gilt auch für den Fall der Anrechnung einer fiktiven Rente nach § 59 Abs. 3 HBeamtVG, wenn der Versorgungsempfänger - wie der Kläger - eine ihm zustehende Rente nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2016 - 2 C 9/15 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. August 2013 - 5 LA 291/12 - Bay. VGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 3 ZB 07.175 -, alle zit. nach juris).
  • VG Augsburg, 09.10.2008 - Au 2 K 07.1229

    Anrechnung einer Altersrente auf Versorgungsbezüge; Rückforderung von …

    Der Zahlung von Versorgungsbezügen ist hinsichtlich der Ruhensvorschriften ein gesetzlicher Vorbehalt mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Einrede der Entreicherung immanent; daher ist es ohne Belang, ob sich der Kläger dieses gesetzlichen Vorbehalts, also der Möglichkeit des Wegfalls des Rechtsgrunds im Sinne von § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB, im Zeitpunkt der Überzahlung bewusst gewesen ist (BayVGH vom 7.3.2008 Az. 3 ZB 07.175 m.w.N.).
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