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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.01.2010 - 3 ZB 08.1569   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72121
VGH Bayern, 27.01.2010 - 3 ZB 08.1569 (https://dejure.org/2010,72121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2010 - 3 ZB 08.1569 (https://dejure.org/2010,72121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 3 ZB 08.1569 (https://dejure.org/2010,72121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausnahmen von der Altersgrenze bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nur aus dienstlichen Gründen (hier: dienstlicher Grund verneint);Wartelisten bei Lehrereinstellung (hier: nicht relevant)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Aus dem Ausnahmecharakter der Vorschrift ergibt sich, dass Ausnahmen nur aus Gründen dienstlichen Interesses möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).

    Rn. 8 Zum anderen genügt die bloße Berufung darauf, dass die Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit Bescheid der Beklagten vom 11. Januar 2005 rechtsfehlerhaft erfolgt sei, nicht, um nunmehr ein dienstliches Interesse der Beklagten an der Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe zu begründen, das ausnahmsweise eine Ausnahme von der Altersgrenze des Art. 23 Abs. 1 BayBG rechtfertigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).

    Selbst wenn man vor dem Hintergrund der genannten Rechtsprechung des Senats die Fehlerhaftigkeit der 2005 erfolgten Ablehnung der Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe unterstellen würde, würde sich hieraus nämlich kein dienstliches Interesse an der nunmehrigen Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).

    Die Klägerin strebt vorliegend auch keine Wiederherstellung eines früheren Zustands i.S.d. § 249 BGB an, sondern die Einräumung einer Rechtstellung, die sie bisher nicht innehatte, so dass sie auch unter Berufung auf einen entsprechenden Schadensersatz- bzw. Folgenbeseitigungsanspruch keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe beanspruchen kann (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 5).

  • VG München, 07.10.2015 - M 5 K 14.4460

    Abgewiesene Klage im Streit um Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Aus dem Ausnahmecharakter der Vorschrift ergibt sich die Befugnis der Behörde, den Begriff insoweit eng auszulegen, als nur aus Gründen des dienstlichen Interesses Ausnahmen gemacht werden (BayVGH B. v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris; VG München, U. v. 29.4.2008 - M 5 K 07.1657).

    Insoweit kann offen bleiben, ob dann, wenn es gerade durch ein rechtswidriges Verwaltungshandeln der Behörde zu einer Überschreitung der Altersgrenze gekommen ist, dieser Zustand im Rahmen der Ermessenbetätigung gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG bzw. im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs (dagegen BayVGH, B. v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569;… juris, Rn. 5 unter Hinweis darauf, dass ein solcher nur auf die Wiederherstellung eines früheren Zustand gerichtet sein könne) oder eines Herstellungsanspruchs dazu führen kann, einen Bewerber so zu stellen, als sei die Altersgrenze noch nicht überschritten.

  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 3 ZB 21.2189

    Klageumstellung bei Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis auf Probe …

    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass selbst eine fehlerhafte Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe vor dessen Vollendung des 45. Lebensjahres nach Überschreiten dieser Altersgrenze kein dienstliches, sondern lediglich ein persönliches Übernahmeinteresse darstellt und deshalb keine Ausnahme im Sinn des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG begründet (…vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2015 - 3 ZB 14.455 - juris Rn. 8 ff.; B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 13.08.2024 - B 5 K 22.636

    Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrern, …

    Rn. 27 Bereits aus dem Ausnahmecharakter des Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG und dessen Wortlaut ergibt sich, dass Ausnahmen eng zu begrenzen und nur aus Gründen dienstlichen Interesses möglich sind (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 27.01.2010 - 3 ZB 08.1569 - BeckRS 2010, 9917, Rn. 4 m.w.N.; VG München, U.v. 07.10.2015 - M 5 K 14.4460 - BeckRS 2016, 49289).
  • VG München, 02.12.2013 - M 5 K 13.349

    Altersgrenze für die Berufung in ein Beamtenverhältnis; Ausnahme nur aus …

    Januar 2005, mit dem eine Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis abgelehnt wurde, gegen den die Klägerin nach Ergehen des Widerspruchsbescheids vom ... Mai 2005 aber nicht Klage erhoben hat, sei fehlerhaft gewesen, vermag - die Fehlerhaftigkeit dieser Ablehnung unterstellt - schon im Ausgangspunkt ein dienstliches Interesse für eine Verbeamtung der Klägerin im Jahr 2012 bzw. zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu begründen (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris, Rn 4).
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