Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt);Antrag auf Zulassung der Berufung (verworfen wegen Versäumung der Begründungsfrist);zurechenbares eigenes Verschulden des Rechtsanwalts anlässlich der Aktenvorlage bei der Vorfrist;eigener Fehler des Rechtsanwalts bei ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Notierung, Berechnung und Kontrolle einer Frist für eine Berufungsbegründung; Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts für eine Fristüberschreitung nach fehlerhafter Fristberechnung durch einen Anwaltsgehilfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.04.2010 - M 5 K 09.3637
- VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 15.11.2007 - 16b D 07.952
Disziplinarrecht; Versäumung der antragsgemäß verlängerten Frist für die …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Zu diesem Zweck muss er insbesondere eine Vorfrist von etwa einer Woche verfügen und im Fristenkalender eintragen lassen und veranlassen, dass ihm bei Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9.6.1994 Az. I ZB 5/94, NJW 1994, 2831, und vom 6.7.1994 Az. VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551; so auch BayVGH, Beschluss vom 15.11.2007 Az. 16 b D 07.952, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.2.2008 Az. 2 B 6/08, jeweils ).Wurden die Akten den Klägerbevollmächtigten pünktlich vorgelegt (und hiervon ist mangels eines andernfalls veranlassten, gegenteiligen Vortrags auszugehen), so hatten die Bevollmächtigten aus diesem Anlass selbst eigenverantwortlich festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002 Az. VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31.03.2004 Az. 2Z BR 041/04 und 2Z BR 41/04, WuM 2004, 367sowie ; BayVGH vom 15.11.2007 a.a.O.).
- BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02
Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Wurden die Akten den Klägerbevollmächtigten pünktlich vorgelegt (und hiervon ist mangels eines andernfalls veranlassten, gegenteiligen Vortrags auszugehen), so hatten die Bevollmächtigten aus diesem Anlass selbst eigenverantwortlich festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002 Az. VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31.03.2004 Az. 2Z BR 041/04 und 2Z BR 41/04, WuM 2004, 367sowie ;… BayVGH vom 15.11.2007 a.a.O.). - BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94
Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Die Frist zur Begründung eines Berufungszulassungsantrages gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO wird in der Regel nicht hierzu gehören (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.8.2002 Az. 8 A 11250/02, NVwZ-RR 2003, 73), es sei denn, dass es sich wegen der Häufung derartiger Fristsachen um eine Routineangelegenheit in der betreffenden Anwaltskanzlei handelt (BVerwG, Beschluss vom 7.3.1995 Az. 9 C 390/94, NJW 1995, 2122 m.w.N.).
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Zu diesem Zweck muss er insbesondere eine Vorfrist von etwa einer Woche verfügen und im Fristenkalender eintragen lassen und veranlassen, dass ihm bei Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9.6.1994 Az. I ZB 5/94, NJW 1994, 2831, und vom 6.7.1994 Az. VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551; so auch BayVGH, Beschluss vom 15.11.2007 Az. 16 b D 07.952, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.2.2008 Az. 2 B 6/08, jeweils ). - BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Zu diesem Zweck muss er insbesondere eine Vorfrist von etwa einer Woche verfügen und im Fristenkalender eintragen lassen und veranlassen, dass ihm bei Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9.6.1994 Az. I ZB 5/94, NJW 1994, 2831, und vom 6.7.1994 Az. VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551; so auch BayVGH, Beschluss vom 15.11.2007 Az. 16 b D 07.952, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.2.2008 Az. 2 B 6/08, jeweils ). - BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08
Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Zu diesem Zweck muss er insbesondere eine Vorfrist von etwa einer Woche verfügen und im Fristenkalender eintragen lassen und veranlassen, dass ihm bei Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9.6.1994 Az. I ZB 5/94, NJW 1994, 2831, und vom 6.7.1994 Az. VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551; so auch BayVGH, Beschluss vom 15.11.2007 Az. 16 b D 07.952, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.2.2008 Az. 2 B 6/08, jeweils ). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 8 A 11250/02
Verantwortlichkeit eines Rechtsanwaltes für ein Fristversäumnis trotz Einsatzes …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Die Frist zur Begründung eines Berufungszulassungsantrages gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO wird in der Regel nicht hierzu gehören (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.8.2002 Az. 8 A 11250/02, NVwZ-RR 2003, 73), es sei denn, dass es sich wegen der Häufung derartiger Fristsachen um eine Routineangelegenheit in der betreffenden Anwaltskanzlei handelt (BVerwG, Beschluss vom 7.3.1995 Az. 9 C 390/94, NJW 1995, 2122 m.w.N.). - BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 41/04
Wiedereinsetzung bei Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - Beschwerdewert …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385
Wurden die Akten den Klägerbevollmächtigten pünktlich vorgelegt (und hiervon ist mangels eines andernfalls veranlassten, gegenteiligen Vortrags auszugehen), so hatten die Bevollmächtigten aus diesem Anlass selbst eigenverantwortlich festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002 Az. VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31.03.2004 Az. 2Z BR 041/04 und 2Z BR 41/04, WuM 2004, 367sowie ;… BayVGH vom 15.11.2007 a.a.O.).
- VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; Wiedereinsetzung abgelehnt; Erlöschen …
Verschuldet ist die Versäumung einer Frist dann, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaft und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des Falls zuzumuten war (vgl. z.B. BayVGH vom 9.8.2010 - 3 ZB 10.1385, juris).Rn. 31 (bb) Auch stellt der Vortrag, dass ein "Lehrling" die Akten zu den Rechtsanwälten bringt, ein gravierendes Organisationsverschulden dar (vgl. BayVGH vom 9.8.2010 - 3 ZB 10.1385, juris).
Ein Auszubildender ist, da er sich noch in der Ausbildung befindet, keine sorgfältig ausgewählte, angeleitete und überprüfte Person im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BayVGH vom 9.8.2010 - 3 ZB 10.1385, juris;… Eyermann, VwGO, 13. Auflage, § 60 RdNr. 20).
- VGH Bayern, 22.05.2026 - 22 ZB 25.880
Versäumen einer Frist zum Stellen eines Antrags auf Zulassung der Berufung, …
Im Gegensatz dazu werden Rechtsmittelbegründungsfristen regelmäßig nicht als "übliche", "einfache" Fristen angesehen (…Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2025, § 60 VwGO Rn. 45;… Kluckert/Vogt in Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 60 Rn. 73;… Seibert in Sodan/Ziekow a.a.O. § 124a Rn. 70, 243;… zur Revisionsbegründungsfrist BVerwG, U.v. 23.2.2021 - 2 C 11.19 - BVerwGE 171, 325 - juris Rn. 11;… U.v. 2.2.2011 - 6 C 44.10 - juris Rn. 2; zur Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 ZB 10.1385 - juris Rn. 10;… zur Berufungsbegründungsfrist OVG NW, B.v. 13.3.2017 - 11 A 156/17 - juris Rn. 8 f.). - VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360
Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge
Die Klage hiergegen wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 21. April 2010 ab (M 5 K 09.3637), nach Verwerfung des Zulassungsantrags durch den Senat mit Beschluss vom 9. August 2010 (3 ZB 10.1385) wurde das Urteil rechtskräftig. - OVG Niedersachsen, 24.03.2014 - 13 LA 23/14
Verantwortlichkeit eines Rechtsanwaltes für eine Fehlerhafte Fristberechnung …
Zu diesem Zweck muss er Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert wird, die angemessene Zeit vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist endet, und dem Rechtsanwalt beim Ablauf dieser Vorfrist die Handakte vorgelegt wird und er umfassende Kenntnis von der Rechtsmittelsache erhält (…BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 2 B 6.08 -, juris Rn. 8 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2008 - 11 ME 132/08 -, DVP 2010, 476; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385 -, BayVBl. 2011, 157).
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