Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.09.2014 - 3 ZB 11.1780 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beamtenrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9 + AZ); Rückforderung von Versorgungsbezügen; Erwerbseinkommen; Ruhensberechnung; vorzeitiger Ruhestand
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- AG Bingen, 30.05.2008 - 2 C 26/07
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2014 - 3 ZB 11.1780
In jedem Fall kann der Ruhestandsbeamte seine Versorgungsbezüge erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes anrechnungsfrei aufstocken (BVerwG U.v. 17.12.12008 - 2 C 26/07 - BVerwGE 133, 25 juris Rn. 8; BayVGH B.v. 4.4.2001 - 3 ZB 01.373;… B.v. 17.4.2012 - 3 ZB 11.1923 - juris Rn. 6).In diesem Fall steht den Versorgungsbezügen keine zeitlich angemessene Dienstzeit gegenüber, so dass der Beamte die Altersversorgung noch nicht vollständig erdient hat (BVerwG U.v. 17.12.12008 a.a.O. Rn. 10 f.).
Denn die frühere Pensionierung aufgrund einer besonderen Altersgrenze - bei Polizeivollzugsbeamten bislang mit dem 60. Lebensjahr - stellt zugleich einen Vorteil dar, weil den Beamten Dienstjahre erlassen werden (BVerwG U.v. 17.12.12008 a.a.O. Rn. 16, 18).
Die Haftung des Klägers besteht auch im Falle des Wegfalls der Bereicherung, weil solche Zahlungen unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften stehen (BVerwG U.v. 17.12.12008 a.a.O. Rn. 19).
- BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07
Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2014 - 3 ZB 11.1780
In jedem Fall kann der Ruhestandsbeamte seine Versorgungsbezüge erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes anrechnungsfrei aufstocken (BVerwG U.v. 17.12.12008 - 2 C 26/07 - BVerwGE 133, 25 juris Rn. 8; BayVGH B.v. 4.4.2001 - 3 ZB 01.373;… B.v. 17.4.2012 - 3 ZB 11.1923 - juris Rn. 6). - BVerfG, 02.04.2003 - 2 BvR 889/01
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2014 - 3 ZB 11.1780
Rn. 9 Die zeitliche Anrechnungsgrenze des § 53 Abs. 8 Satz 1 BeamtVG verstößt nicht gegen den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsgrundsatz, soweit sie auch privatwirtschaftliches Erwerbseinkommen der Anrechnung unterwirft, das Ruhestandsbeamte in der Zeit zwischen dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer besonderen Altersgrenze und der Vollendung des 65. Lebensjahres erzielen (BVerfG (Kammer) B.v. 2.4.2003 - 2 BvR 889/01 - juris Rn. 1). - VGH Bayern, 17.04.2012 - 3 ZB 11.1923
Versorgungsbezüge; Erwerbseinkommen; schriftstellerische, künstlerische, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2014 - 3 ZB 11.1780
In jedem Fall kann der Ruhestandsbeamte seine Versorgungsbezüge erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes anrechnungsfrei aufstocken (…BVerwG U.v. 17.12.12008 - 2 C 26/07 - BVerwGE 133, 25 juris Rn. 8; BayVGH B.v. 4.4.2001 - 3 ZB 01.373; B.v. 17.4.2012 - 3 ZB 11.1923 - juris Rn. 6).
- VG Hannover, 30.12.2020 - 13 A 3376/20
Altersgrenze; Altersgrenze, besondere; Anrechnung; Erwerbseinkommen; …
In jedem Fall kann der Ruhestandsbeamte seine Versorgungsbezüge erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes anrechnungsfrei aufstocken" (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 ZB 11.1780 -, Rn. 8, juris mit Hinweis auf BVerwG U.v. 17.12.12008 - 2 C 26/07 - BVerwGE 133, 25 juris Rn. 8; BayVGH B.v. 4.4.2001 - 3 ZB 01.373;… B.v. 17.4.2012 - 3 ZB 11.1923 - juris Rn. 6).
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