Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.03.2015 - 3 ZB 14.727 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Antrag auf Beförderung; Versäumung der Jahresfrist; rückwirkende Beförderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Qualifikation der Ablehnung einer Ernennung in Form einer Beförderung als actus contrarius als Verwaltungsakt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifikation der Ablehnung einer Ernennung in Form einer Beförderung als actus contrarius als Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 19.02.2015 - 3 CE 15.130
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2015 - 3 ZB 14.727
Soweit er auf frühere dienstliche Beurteilungen verweist, sind diese nicht maßgeblich, denn vorrangig kommt es auf die letzte dienstliche Beurteilung an (st.Rspr. BayVGH, B.v. 19.2.2015 -3 CE 15.130 - juris Rn. 28). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2015 - 3 ZB 14.727
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2015 - 3 ZB 14.727
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838).
- BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07
1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9). …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2015 - 3 ZB 14.727
Ein Anspruch auf Beförderung kann nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall bestehen, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will, und dass er seine Beurteilungsermächtigung und sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er nur den klagenden Beamten für den am besten Geeigneten hält (BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 8). - BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04
Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2015 - 3 ZB 14.727
Ein Beamter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung (st. Rspr., BVerwG G.v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 18 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 13.3.2012 - 6 ZB 11.1093 juris Rn. 6). - VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 CE 13.1839
Beamtenrecht; Beförderung; Besetzung einer sog. "Hebungsstelle"; Stellenhebung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2015 - 3 ZB 14.727
Zunächst steht jede Beförderung unter dem Vorbehalt, dass im Haushaltsplan eine freie und besetzbare Stelle vorhanden ist, was hier jedoch nicht der Fall war (BayVGH, B.v. 25.10.2013 -3 CE 13.1839 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 13.03.2012 - 6 ZB 11.1093
Bundesbeamtenrecht; Klage auf Beförderung und Schadensersatz; Mehrfachbegründung; …
- BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 255/17
Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte
Das entspricht dem allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz des Verbots rückwirkender Statusbegründungen oder -änderungen (vgl. BVerfG 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 - zu B 2 der Gründe; Bayerischer VGH 27. März 2015 - 3 ZB 14.727 - juris-Rn. 6;… OVG Nordrhein-Westfalen 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 - juris-Rn. 64). - VG Würzburg, 08.12.2020 - W 1 K 20.522
Zurückstellung von der Beförderung
Aus § 8 Abs. 4 BeamtStG folgt, dass eine rückwirkende Beförderung unzulässig ist (BayVGH, B.v. 27. März 2015 - 3 ZB 14.727 -, Rn. 6, juris).
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