Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 ZB 15.2273 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bündelung von Dienstposten über mehr als drei Statusämter; Notwendigkeit eines flexiblen Personaleinsatzes aufgrund ständig wachsender Aufgabenstellungen als sachlicher Grund für eine Dienstpostenbündelung; Beanspruchung der erneuten Durchführung eines Auswahlverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bündelung von Dienstposten über mehr als drei Statusämter; Notwendigkeit eines flexiblen Personaleinsatzes aufgrund ständig wachsender Aufgabenstellungen als sachlicher Grund für eine Dienstpostenbündelung; Beanspruchung der erneuten Durchführung eines Auswahlverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.09.2015 - M 5 K 14.3406
- VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 ZB 15.2273
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 ZB 15.2273
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 18 Satz 2 BBesG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ("Eine Funktion kann bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe, in obersten Bundesbehörden allen Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden.") entschieden, dass die seit Jahrzehnten bestehende Praxis vieler Dienstherren, Dienstposten zu bündeln ("Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinn", vgl. Stuttmann, NVwZ 2016, 686), unter den Bedingungen einer "Massenverwaltung" grundsätzlich zulässig ist (vgl. B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris).Die Voraussetzungen der "Massenverwaltung" sieht das Bundesverfassungsgericht dann als gegeben an, wenn es sich um einen Teil der Verwaltung handelt, "bei der Dienstposten in der Regel mit ständig wechselnden Aufgaben einhergehen" (BVerfG, B.v. 16.12.2015 a.a.O. Rn. 54).
Die Zulässigkeit der Dienstpostenbündelung ist nach dieser Rechtsprechung daran geknüpft, dass sich der Dienstherr bewusst macht, welche Dienstposten von der Bündelung betroffen sind und welche Aufgaben in diese Spannbreite fallen (BVerfG, B.v. 16.12.2015 a.a.O. Rn. 54).
Eine laufbahnübergreifende Dienstpostbündelung ist in aller Regel unzulässig (BVerfG, B.v. 16.12.2015 a.a.O. Rn. 54).
Hinsichtlich des hier streitigen Dienstpostens muss sich die Regierung von O ... vielmehr bewusst machen, welche Aufgaben in der Spannweite der dritten Qualifikationsebene (vgl. B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 54) überhaupt in Betracht kommen können und ob es ausnahmsweise gerechtfertigt ist, mehr als drei Ämter in die Bündelung einzubeziehen.
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13
Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 ZB 15.2273
Es fehlt daher an der Klagebefugnis mit der Folge, dass die Klage auf Neuverbescheidung der Bewerbung als unzulässig abzuweisen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 15.9.2016 - 6 ZB 15.2114 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884
Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 ZB 15.2273
Das Verwaltungsgericht ist damit zu Recht - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbes. B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris Rn. 41) - von einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ausgegangen, die grundsätzlich nicht dem Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt. - VGH Bayern, 15.09.2016 - 6 ZB 15.2114
Auswahlentscheidung an Hand eines konstitutiven Anforderungsprofils
- VGH Bayern, 28.05.2025 - 3 C 25.1011
Streitwert bei Versetzung bzw. reiner Dienstpostenkonkurrenz
Die speziellere Wertvorschrift des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG ist vorliegend nicht einschlägig, da nicht die Verleihung eines anderen Amtes (im statusrechtlichen Sinne) im Streit stand (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 ZB 15.2273 - BeckRS 2017, 102268 Tenor Nr. 111. und Rn. 21;… B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 -BeckRS 2008, 2..8066 Tenor Nr. 111. und Rn. 61;… OVG NW, B.v. 2.9.2022 - 6 B 694/22 -BeckRS 2022, 23648 Rn. 16).
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