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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16233
VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959 (https://dejure.org/2016,16233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2016 - 3 ZB 15.959 (https://dejure.org/2016,16233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 3 ZB 15.959 (https://dejure.org/2016,16233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterrichtsverpflichtung; Lehrerarbeitszeit; Festsetzung; Regelstundenzahl; Musikunterricht; wissenschaftliches Fach; nicht-wissenschaftliches Fach; Evidenzkontrolle; Diskriminierungsverbot

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Regelstundenzahl i.R.d. Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften; Bewältigung des Arbeitsaufwands eines Beamten im Jahresdurchschnitt wöchentlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichtstunden - Festsetzung Regelstundenzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstherr hat weiten Ermessenspielraum hinsichtlich Festsetzung von Regelstundenzahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung der Regelstundenzahl i.R.d. Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften; Bewältigung des Arbeitsaufwands eines Beamten im Jahresdurchschnitt wöchentlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959
    Vor dem Hintergrund einer solchen Evidenzkontrolle kann eine Festlegung verschieden hoher Regelstundenzahlen für Gruppen von Lehrkräften, für die sämtlich die gleiche Gesamtarbeitszeit gilt, nur an solche Umstände anknüpfen, welche einen Bezug zur jeweils geforderten Arbeitsleistung, insbesondere zu deren zeitlichem Maß, aufweisen (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.1982 - 2 C 88/81 - ZBR 1983, 187 - juris Rn. 16 f.).

    Im Übrigen muss berücksichtigt werden, dass nicht die Themenlisten bzw. -hefte, sondern die Richtlinien "Musik als Profilfach in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb" entscheidend für die Beurteilung der jeweils geforderten Arbeitsleistung sind (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.1982 - 2 C 88/81 - ZBR 1983, 187 - juris Rn. 16 f.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959
    Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, Veränderungen zu berücksichtigen, die sich im Lauf der Zeit ergeben, die Art und Weise der Anpassung liegt aber im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (vgl. BVerwG, B. v. 21.9.2005 - 2 B 25/05 - juris Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15

    Substanziierungsanforderungen einer gegen einen Bebauungsplan gerichteten …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959
    Der Dienstherr verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG bzw. Art. 118 Abs. 1 BV nur, wenn sich ein sachgerechter Grund für die getroffene Regelung bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise schlechterdings nicht feststellen lässt (vgl. BayVerfGH, E. v. 21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 22.04

    Einordnung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Lehrerarbeitszeit - …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959
    Denn nur diese Zeit ist exakt messbar; die sonstige Arbeitszeit eines Lehrers, die aus Unterrichtsvorbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gesprächen mit Eltern und Teilnahme an Konferenzen usw. besteht, lässt sich schon wegen der unterschiedlichen Faktoren, die sich auf das Arbeitstempo des einzelnen Lehrers auswirken, nur grob pauschalierend schätzen (vgl. BVerwG, U. v. 23.6.2005 - 2 C 22/04 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.04.1998 - 3 ZB 98.1017
    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959
    Es ist damit rechtlich nicht zwingend, innerhalb der Gruppe der wissenschaftlichen bzw. "nicht-wissenschaftlichen" Fächern näher nach vorbereitungs- oder korrekturintensiven Fächern zu differenzieren (vgl. BayVGH, B. v. 16.4.1998 - 3 ZB 98.1017 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 3 BV 17.1857

    Festsetzung von Unterrichtspflichtzeiten für das Fach Musik

    2.3 Die Zuordnung des Fachs Musik zu den sog. nicht wissenschaftlichen Fächern mit einem typischerweise geringeren Vor- und Nachbereitungsaufwand ist nicht willkürlich (BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 3 ZB 15.959 - juris Rn. 12;… BVerwG, U.v. 28.10.1982 - 2 C 88.81 - juris Rn. 17 zur Unterrichtspflichtzeit von Fachlehrern in Bremen;… U.v. 15.6.1971 - II C 17.70 - juris Rn. 41), zumal sie dem landläufigen Bild der Vorstellung von Haupt- und Nebenfächern entspricht und letztere eher praktischer Natur, denn theoretischen Inhalts sind.

    Da es einer generalisierenden und pauschalierenden Festlegung gerade fremd ist, dass besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden (BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 3 ZB 15.959 - juris Rn. 20), können die Kläger nicht mit Erfolg einwenden, dass vereinzelte Unterrichtsthemen, z.B. die von ihnen genannte Evolutionstheorie im Biologieunterricht, keiner besonderen Vor- und Nachbereitung bedürften.

    Eine noch tiefere Differenzierung innerhalb der nicht wissenschaftlichen Unterrichtsfächer ist im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (B.v. 14.6.2016 - 3 ZB 15.959 - juris Rn. 20) nicht geboten.

    Eine zunehmend am einzelnen Schüler ausgerichtete Betreuung zieht sich durch alle Fächer und ist nicht Eigenart des Unterrichtsfachs Musik (BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 3 ZB 15.959 - juris Rn. 29).

  • VG München, 05.07.2017 - M 5 K 15.4747

    Einstufung des Schulfaches Musik als "wissenschaftlich" zur Verringerung der …

    Der weite Gestaltungs- oder Ermessensspielraum des Dienstherrn führt zu einer nur in engen Grenzen bestehenden gerichtlichen Kontrollmöglichkeit dahingehend, dass diese Einschätzung nicht offensichtlich fehlerhaft, insbesondere nicht willkürlich sein darf (…vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1982, a.a.O., juris Rn. 16 f.; BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 3 ZB 15.959 - juris Rn. 8).
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