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| VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835, 3 ZB 19.1836 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anerkennung einer ausgeprägten Schultereckgelenksarthrose als weitere Folge des Dienstunfalls; Erstattung der Heilbehandlungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 5 K 17.826
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 5 K 18.54
- VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835, 3 ZB 19.1836
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 5 K 18.54
Anerkennung der Folgen eines lange zurückliegenden Dienstunfalls
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Rn. 6 Darüber hinaus ist auch das Urteil des Verwaltungsgerichts in dem Verfahren B 5 K 18.54 (3 ZB 19.1836) rechtlich nicht zu beanstanden, mit dem die Klage auf Anerkennung einer "ausgeprägten Schultereckgelenksarthrose, die zu dauerhaft erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen des linken Schultergelenkes führt" als weitere Folge des Dienstunfalls vom 27. Januar 2005 unter Aufhebung des Bescheides vom 2. September 2016 abgewiesen wurde (1.2).Rn. 12 1.2 Das Verwaltungsgericht (B 5 K 18.54) hat des Weiteren zutreffend die Klage auf Anerkennung einer "ausgeprägten Schultereckgelenksarthrose, die zu dauerhaft erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen des linken Schultergelenkes führt" als weitere Folge des Dienstunfalls vom 27. Januar 2005 als unbegründet abgewiesen.
Rn. 16 Der Kläger selbst gibt ausdrücklich in seiner Klageschrift (B 5 K 18.54) vom 11. Januar 2018 an (vgl. auch Klagebegründung v. 8.5.2018), die streitgegenständliche "Verschlimmerung" am 22. Dezember 2015 (richtig: 21.12.2015 vgl. Dienstunfallakte VII S. 1 ff.) angezeigt zu haben ("Der Antrag wurde am 22.12.2015 klar und eindeutig auf den Dienstunfall vom 27.1.2005 gestellt, Verschlimmerung des Körperschadens Dienstunfall vom 27.1.2005, wie man aus der Kopie vom Antrag erkennen kann").
Rn. 17 Wenn sich der Kläger nunmehr im Zulassungsverfahren unter dem pauschalen Hinweis auf den "Verlauf 2007 bis heute" (VG-Akte B 5 K 18.54 S. 10) darauf beruft, dass er "die Verschlimmerung der Dienstunfallfolgen" bereits ab 2012 angezeigt habe und sein Begehren auf Anerkennung verschiedener Heilbehandlungskosten als Dienstunfall (B 5 K 17.826) konkludent die Geltendmachung einer Verschlimmerung der Dienstunfallfolgen beinhalte, dringt er damit schon deshalb nicht durch, weil er nicht substantiiert darlegt, um welche konkrete Meldung es sich dabei handeln sollte.
Rn. 18 Der Kläger geht zudem fehl in der Annahme, die Meldung einer "ausgeprägten Schultereckgelenksarthrose, die zu dauerhaft erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen des linken Schultergelenkes führt" ergebe sich aus seinem Schreiben vom 17. Februar 2014 (VG-Akte B 5 K 18.54 S. 95).
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 5 K 17.826
Keine Pflicht zur Unfallfürsorgeleistung nach Dienstunfall bei weiterer Ursache …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Rn. 5 Das Erstgericht hat in dem Verfahren B 5 K 17.826 (3 ZB 19.1835) zutreffend entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 50 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BayBeamtVG auf Erstattung der geltend gemachten Heilbehandlungskosten als dienstunfallbedingt über den von dem Beklagten bereits gewährten Umfang hinaus hat.Rn. 8 Dabei konnte sich das Verwaltungsgericht (UA S. 14 ff - B 5 K 17.826) auf die von dem Beklagten eingeholte gutachterliche Stellungnahme des Dr. A., Chefarzt der Abteilung Orthopädie und Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin sowie medizinischer Sachverständiger (cpu) im Reha-Zentrum R.H. vom 12. März 2016 sowie die fachorthopädischen Gutachten des Dr. D., Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie in der S.-Klinik vom 22. Oktober 2013 und 8. April 2014 stützen.
Rn. 17 Wenn sich der Kläger nunmehr im Zulassungsverfahren unter dem pauschalen Hinweis auf den "Verlauf 2007 bis heute" (VG-Akte B 5 K 18.54 S. 10) darauf beruft, dass er "die Verschlimmerung der Dienstunfallfolgen" bereits ab 2012 angezeigt habe und sein Begehren auf Anerkennung verschiedener Heilbehandlungskosten als Dienstunfall (B 5 K 17.826) konkludent die Geltendmachung einer Verschlimmerung der Dienstunfallfolgen beinhalte, dringt er damit schon deshalb nicht durch, weil er nicht substantiiert darlegt, um welche konkrete Meldung es sich dabei handeln sollte.
Rn. 26 5. Die Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren 3 ZB 19.1835 (4.193,94 Euro) folgt aus § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 3 GKG (wie Erstinstanz: Summe der mit Kostenerstattungsanträgen vom 14.7.2016, 9.10.2016, 13.10.2016, 9.3.2017, 24.3.2017 und 5.4.2017 geltend gemachten Kosten in Höhe von 4.334,94 abzgl. der dafür gewährten Erstattung in Höhe von 141, 00 Euro; vgl. VG-Akte B 5 K 17.826, S. 4).
- BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Der Kläger legt auch nicht dar, dass andere Gutachter über neue oder überlegenere Forschungsmittel bzw. größere Erfahrung verfügen würden (BVerwG, B.v. 3.2.2012 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12
Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Liegt dem Gericht bereits ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 11.04.2019 - 3 C 16.1637
Erfolglose Streitwertbeschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Die Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren 3 ZB 19.1836 (5.000,- Euro) beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2019 - 3 C 16.1637). - VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047
Rücknahme einer anerkannten Dienstunfallfolge - Borreliose-Erkrankung
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Liegt dem Gericht bereits ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (…BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34
Keine Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Im Hinblick auf die vom Kläger gerügten Mängel des Urteils bzw. des/der Sachverständigengutachtens/gutachterlichen Stellungahme bedarf es nicht der Durchführung eines Berufungsverfahrens, da das Vorbringen des Klägers schon keine tatsächlichen oder rechtlichen Fragen aufwirft, die sich nicht schon in einem Zulassungsverfahren beantworten lassen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.34 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 14.04.2009 - 3 ZB 07.561
Unfallruhegehalt; Unfallausgleich; Rückforderung vorläufig gewährter …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Der Sachverhalt ist, soweit entscheidungserheblich, überschaubar und die vorliegenden medizinischen Stellungnahmen lassen sich eindeutig bewerten (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2009 - 3 ZB 07.561 - juris Rn. 11). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (…BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835
Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01
Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.
- VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 14.1449
Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt und Unfallausgleich - Ablauf der …
- VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 1 K 21.00523
Behandlungsbedürftige psychische Erkrankung kein auf einen Dienstunfall …
Liegt dem Gericht bereits ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (BayVGH, B.v. 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835 und 3 ZB 19.1836 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 5 und BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 09.11.2021 - 3 ZB 21.1170
Anerkennung eines triangulären fibrokartilaginären Komplexes (TFCC) am rechten …
Liegt dem Gericht bereits ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (BayVGH, B.v. 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835/3 ZB 19.1836 - juris Rn. 22).
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