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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16206
OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05 (https://dejure.org/2007,16206)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05 (https://dejure.org/2007,16206)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 3 ZKO 1262/05 (https://dejure.org/2007,16206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 70 Abs... . 1; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; SGB-I § 37 S. 1; ; SGB-X § 1 Abs. 1 S. 1; ; SGB-X § 45; ; SGB-X § 50 Abs. 2; ; SGB-XI § 9; ; ThürAGpflegeVG § 8 Abs. 3 i.d.F.v. 20.06.1996; ; ThürVwVfG § 48 Abs. 4 S 1; ; ThürVwVfG § 49 a; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften: Pflegeeinrichtung; Investitionsförderung; Abschlagszahlung; Rückforderung; (öffentlich-rechtlicher) Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; (grobe) Fahrlässigkeit; Sozialgesetzbuch; (sachlicher) Geltungsbereich; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtungsbegehren auf Gewährung einer Investitionsförderung von Kapitaldiensten gemäß § 8 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes (ThürAGPflegeVG) für ein Altenpflegeheim; Anforderungen des formellen Darlegungsgebots im Rahmen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch …

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    Sie findet ihre Rechtsgrundlage zwar nicht in § 50 Abs. 2 SGB X. Ungeachtet dessen, ob die Vorschrift überhaupt grundsätzlich auf Fallgestaltungen (entsprechend) anwendbar ist, in denen - wie im Falle einer Abschlagszahlung - eine von der Behörde zunächst getroffene vorläufige Regelung später durch eine endgültige behördliche Entscheidung ersetzt und damit gegenstandslos wird, ohne dass es einer (gesonderten) Aufhebung der vorläufigen Bewilligung bedarf (zum Verhältnis zwischen einer vorläufigen Subventionsbewilligung und der endgültigen behördlichen Entscheidung vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14. April 1983 - 3 C 8.82 - BVerwGE 67, 99 = DVBl. 1983, 851 = DVBl. 183, 1246 = NJW 1983, 2043 = DÖV 1983, 814), scheitert ihre Anwendbarkeit im vorliegenden Fall jedenfalls daran, dass bereits der sachliche Geltungsbereich der Vorschriften des SGB X zum Verwaltungsverfahren für die Investitionsförderung (§§ 6 ff. ThürAGPflegeVG) nicht eröffnet ist.

    Ebenso wenig wie auf eine vorbehalten gewesene endgültige Entscheidung, wie sie hier durch die Ablehnung der Kapitaldienstförderung getroffen worden ist, ist die entsprechende Regelung zur Jahresfrist in § 48 Abs. 4 Satz 1 ThürVwVfG auf die Rückforderung der vorläufig bewilligten Leistung (direkt oder analog) anwendbar (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14. April 1983 - 3 C 8.82 - a. a. O.).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    Ebenso wie nach § 49a Abs. 2 Satz 2 ThürVwVfG entfällt beim allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des von einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung Begünstigten nicht nur, wenn er die Rechtsgrundlosigkeit kennt, sondern auch dann, wenn er sie aus grober Fahrlässigkeit nicht erkennt (vgl. grundlegend dazu nur BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 = DÖV 1985, 577 = DVBl. 1985, 850 = NJW 1985, 2436).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R

    Pflegeversicherung - öffentliche Investitionskostenförderung - nachträglicher …

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    Steht nach alledem die originäre Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege nach Art. 70 Abs. 1 GG den Ländern zu, weil - wie ausgeführt - das Grundgesetz insoweit dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnisse verliehen hat, wird durch die Vorschrift des § 9 SGB XI den Ländern keine neue Aufgabe übertragen, sondern nur klargestellt, welche - bereits anderweitig eingeräumte - Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf eine zu gewährleistende pflegerische Versorgungsstruktur besteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 3 C 2.04 - NDV-RD 2004, 120 m. w. N. und BSG, Urteil vom 26. Januar 2006 - B 3 P 6/04 R - SozR 4-3300 § 9 Nr. 2 = BSGE 96, 28 = NZS 2006, 593).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    Steht nach alledem die originäre Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege nach Art. 70 Abs. 1 GG den Ländern zu, weil - wie ausgeführt - das Grundgesetz insoweit dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnisse verliehen hat, wird durch die Vorschrift des § 9 SGB XI den Ländern keine neue Aufgabe übertragen, sondern nur klargestellt, welche - bereits anderweitig eingeräumte - Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf eine zu gewährleistende pflegerische Versorgungsstruktur besteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 3 C 2.04 - NDV-RD 2004, 120 m. w. N. und BSG…, Urteil vom 26. Januar 2006 - B 3 P 6/04 R - SozR 4-3300 § 9 Nr. 2 = BSGE 96, 28 = NZS 2006, 593).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden …

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    Ungeachtet dessen, dass er nicht verdeutlicht, welche weiteren konkreten Ermittlungsmaßnahmen er zur weiteren Sachaufklärung für geboten hält, zeigt er nicht auf, inwiefern entsprechende Maßnahmen sich dem Verwaltungsgericht - ausgehend von dessen maßgeblicher Rechtsauffassung - hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, 1019; Urteil vom 2. Februar 1990 - 6 C 5.88 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    In diesem Falle besteht nach dem auch im Berufungszulassungsverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO kein Bedürfnis dafür, das Verfahren fortzuführen, um die Unerheblichkeit des Verfahrensmangels erst im Rahmen eines zugelassenen Berufungsverfahrens festzustellen (vgl. zum Beschwerdeverfahren nur BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 m. w. N. und Beschluss vom 15. April 1998 - 1 B 6.98 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 6.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    In diesem Falle besteht nach dem auch im Berufungszulassungsverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO kein Bedürfnis dafür, das Verfahren fortzuführen, um die Unerheblichkeit des Verfahrensmangels erst im Rahmen eines zugelassenen Berufungsverfahrens festzustellen (vgl. zum Beschwerdeverfahren nur BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 m. w. N. und Beschluss vom 15. April 1998 - 1 B 6.98 - zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    Denn die Antragsbegründung führt nach den vorgenannten Ausführungen nicht einmal auf solche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, die sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht abschließend klären lassen und deshalb unter dem Gesichtspunkt besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten die Zulassung der Berufung rechtfertigen könnten (zur Auslegung dieses Zulassungsgrundes vgl. nur Senatsbeschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 ZEO 1053/97 - ThürVBl. 1998, 93 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 5.88

    Aufklärungspflicht des Gerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen - Pflicht des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 ZKO 1262/05
    Ungeachtet dessen, dass er nicht verdeutlicht, welche weiteren konkreten Ermittlungsmaßnahmen er zur weiteren Sachaufklärung für geboten hält, zeigt er nicht auf, inwiefern entsprechende Maßnahmen sich dem Verwaltungsgericht - ausgehend von dessen maßgeblicher Rechtsauffassung - hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, 1019; Urteil vom 2. Februar 1990 - 6 C 5.88 - zitiert nach Juris).
  • VG Meiningen, 13.05.2009 - 2 K 575/07

    Zu den Voraussetzungen für eine Kapitaldienstförderung nach § 8 Abs. 3 …

    Die Vorschriften des Ersten Kapitels des SGB X finden auf die Verwaltungstätigkeit im Bereich der Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen keine Anwendung (ThürOVG, Beschl. v. 19.12.2007, 3 ZKO 1262/05, juris, Rn. 8;… vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.09.2008, 4 LC 237/05, juris, Rn. 27 zum NPflegeG).

    Sie ist insbesondere nicht Teil des Sozialleistungsbereichs der sozialen Pflegeversicherung nach den Vorschriften des SGB XI (ThürOVG, Beschl. v. 19.12.2007, 3 ZKO 1262/05, juris, Rn. 8;… vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.09.2008, 4 LC 237/05, juris, Rn. 27 zum NPflegeG).

  • OVG Hamburg, 30.04.2013 - 4 Bf 144/12

    Anwendbarkeit des SGB 10 auf Rechtsmaterien, die nicht dem formellen Sozialrecht …

    Denn bei den vom Kläger hierzu genannten Beispielsfällen - der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach den Landespflegegesetzen (vgl. zum niedersächsischen Pflegegesetz OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.9.2008, 4 LC 237/05, juris Rn. 28 ff., zum thüringischen Pflegegesetz OVG Weimar, Beschl. v. 19.12.2007, 3 ZKO 1262/05, ZfSH/SGB 2008, 179, juris Rn. 8 ff. ) und dem Widerruf von Zuwendungen für sozialtherapeutische Einrichtungen - ist die Rechtslage anders.
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