Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 17.12.2015 - 3 ZO 682/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 146 Abs 2 VwGO, § 166 VwGO
Beschwerdeausschluss in PKH-Verfahren juristischer Personen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde; Beteiligte; Erfolgsaussichten; gemeinnützig; Gesellschaft; Gesellschafter; Kosten; persönlich; Prozessführung; Prozesskostenhilfe; Rechtsmittelbelehrung; Verhältnisse; wirtschaftlich; Beschwerdeausschluss in PKH-Verfahren; juristischer Personen
- rechtsportal.de
Anknüpfen an die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfe bzgl. Eigenschaft als wirtschaftlich Beteiligter am Gegenstand des Rechtsstreits
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anknüpfen an die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfe bzgl. Eigenschaft als wirtschaftlich Beteiligter am Gegenstand des Rechtsstreits
Verfahrensgang
- VG Gera, 19.11.2015 - 5 K 1262/13
- OVG Thüringen, 17.12.2015 - 3 ZO 682/15
- OVG Thüringen, 13.01.2016 - 3 ZO 682/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 03.02.1987 - 5 W 2/87
Auszug aus OVG Thüringen, 17.12.2015 - 3 ZO 682/15
Rn. 3 Dem Rechtsmittelausschluss steht auch nicht das unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 3. Februar 1987 - 5 W 2/87 -) erfolgte Vorbringen der Klägerin entgegen, dass ihr Gesellschaftszweck die Mitwirkung an der Durchführung von Aufgaben der öffentlichen und freien Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe für psychisch erkrankte Menschen sei, sie ihre Geldmittel aus der öffentlichen Hand erhalte und ihre Gesellschafterinnen deshalb nicht die entscheidenden Wirtschaftsfaktoren bzw. deshalb am Gegenstand des Rechtstreits nicht wirtschaftlich beteiligt seien.
- OVG Hamburg, 06.07.2023 - 3 So 38/23
Prozesskostenhilfe für eingetragenen Verein; Beschwerde; Darlegung der …
Das gilt nicht nur für die Entscheidung darüber, ob jemand am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligter ist und die Kosten aufbringen kann (vgl. dazu bereits OVG Weimar, Beschl. v. 17.12.2015, 3 ZO 682/15, juris Rn. 3), sondern ebenso für die Entscheidung darüber, ob die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (…vgl. BGH, Beschl. v. 9.11.2021, a.a.O., juris Rn. 4 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2023 - 9 E 893/22
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 3 ZO 682/15 -, juris Rn. 3; Rudisilie, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 146 Rn. 11; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., 2018, § 146 Rn. 28a; Kaufmann, in: BeckOK Posser/Wolf, VwGO, Stand 1. Januar 2020, § 146 Rn. 2.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 13.01.2016 - 3 ZO 682/15 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung des Beschlusses (hier: Prozesskostenhilfe)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Berichtigung des Beschlusses (hier: Prozesskostenhilfe)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
VwGO § 118
Berichtigung des Beschlusses (hier: Prozesskostenhilfe)
Verfahrensgang
- VG Gera, 19.11.2015 - 5 K 1262/13
- OVG Thüringen, 17.12.2015 - 3 ZO 682/15
- OVG Thüringen, 13.01.2016 - 3 ZO 682/15
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".