Rechtsprechung
| AG Wetzlar, 27.06.2006 - 30 C 588/06 (30) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Geltendmachung eines gesetzlichen Forderungsübergang nach § 67 Abs. 1 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Nachteil eines Versicherungsnehmers; Bestehen einer Selbstvereinnahmung eines Versicherungsnehmers aufgrund vorliegendem Quotenvorrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- muenster.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Quotenvorrecht - wer es nicht kennt, verschenkt Geld! (RA Dr. Christian Lucas; VRR 2010, 127-132)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- LG Braunschweig, 03.04.2001 - 6 S 834/00
Rückerstattungsverlangen einer Rechtsschutzversicherung gegenüber einem …
Auszug aus AG Wetzlar, 27.06.2006 - 30 C 588/06
Dabei ist die Gerichtskasse auch Dritter im Sinne dieses Gesetzes (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2001, Versicherungsrecht 2001, 1509). - BGH, 30.09.1957 - III ZR 76/56
Anspruchsübergang auf Versicherer
Auszug aus AG Wetzlar, 27.06.2006 - 30 C 588/06
Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der vom BGH in seiner Entscheidung BGHZ 25, 340 f entwickelten Differenzierung. - OLG Köln, 14.11.1972 - 3 U 44/72
Auszug aus AG Wetzlar, 27.06.2006 - 30 C 588/06
Diese Entscheidung ist darauf abgestellt, ob der Schaden innerhalb oder außerhalb des umfassten Risikos liegt, nicht darauf, was die Versicherung zur Abdeckung dieses Risikos vertragsgemäß leisten muss (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.11.1972, NJW 1973, 905). - AG Cham, 22.12.1999 - 6 C 161/99
Erstattungsanspruch einer Versicherung wegen erbrachter …
Auszug aus AG Wetzlar, 27.06.2006 - 30 C 588/06
Ein "Anspruch auf Ersatz des Schadens" im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 1 VVG ist jeder Anspruch, der die Versicherungsleistung auslösenden Vermögenseinbuße dient (vgl. Amtsgericht Cham, Urteil vom 22.12.1999, Versicherungsrecht 2001, 94).
- LG Heilbronn, 30.07.2015 - 4 S 5/15 Der gegenteiligen Ansicht des AG Wetzlar (AGS 2007, 115) und des AG Köln (AGS 2007, 379) schließt sich die Kammer mit dem AG Kempten (AGS 2011, 363) nicht an.
- OLG Brandenburg, 20.07.2011 - 6 W 7/11
Erinnerungsberechtigung und Beschwerdeberechtigung eines Rechtsschutzversicherers …
Es kommt daher auf die Frage, ob überhaupt ein Forderungsübergang nach § 67 Satz 1 Abs. 1 VVG a.F. in Verbindung mit § 17 Abs. 8 Satz 1 ARB stattgefunden hat (verneinend E. Schneider, AGS 2007, 115) und ob er bereits bei Zahlung (vgl. BayObLGZ 1966, 265, 268 f; OLG Düsseldorf, RPfleg 1988, 337) oder erst mit endgültigem Wegfall der Vorschusspflicht (OLG Köln, RPfleg 1992, 317) entstanden ist, nicht an. - AGH Hamburg, 08.11.2023 - AGH I EVY 4/23 (I-43)AGH I EVY 4/23 Darüber hinaus bestehe ein Quotenvorrecht des Mandanten, welches dem Anspruch des Rechtsschutzversicherers entgegen gehalten werden kann (vgl .AG Wetzlar, Urteil vom 27. Juni 2006 - 30 C 588/06; OLG Köln, Urteil vom 14. November 1972 - 3 U 44/72).
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