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| VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10 |
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Art 12 GG, § 8 Abs 3 KapVO BE, § 9 Abs 1 KapVO BE, § 10 KapVO BE, § 13 KapVO BE
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- VG Berlin, 06.03.2008 - 30 A 1571.07
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zum …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Rn. 16 Für die Bestimmung des zur Verfügung stehenden Lehrpersonals ist der unter Wegfall der zuletzt noch berücksichtigten Juniorprofessorenstelle (13386) (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2009 - VG 30 A 1571.07) erfolgte Ansatz von sechs (statt zuvor fünf) Professorenstellen und die kapazitätsrechtliche Kompensation durch die Sperrung der WiMiQ-Stelle 6526 zu 50% nicht zu beanstanden.Rn. 19 Entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung, die Regellehrverpflichtung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben in der Lehreinheit Sportwissenschaft betrage gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LVVO lediglich 16 LVS hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07) fest, wonach für die in den Studiengängen Sportwissenschaft zum Einsatz kommenden Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich eine Lehrverpflichtung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b 2. Alt. LVVO in Höhe von 22 LVS besteht.
Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben O...und R... nehmen dagegen überwiegend Lehraufgaben in wissenschaftlichen Fächern wahr (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - und vom 28. April 2004 - 30 A 8.04 -).
Insofern wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 14. Februar 2007 - VG 30 A 314.06 u.a., und 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 u.a. - sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. und 9. März 2009, a.a.O., verwiesen.
In der Vergangenheit hat die Kammer (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 6. März 2008, a.a.O.) die Verminderung der Deputate der Lehrkräfte für besondere Aufgaben D... und O... wegen deren Funktion als Studienfachberater gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LVVO anerkannt.
Ob im Falle der Prüfungstätigkeit von P... tatsächlich von einem mehr als 5 Studiengänge in verschiedenen Fächern umfassenden Zuständigkeitsbereich auszugehen ist, wenn wie hier die Prüfungstätigkeit auf sportwissenschaftliche Studiengänge beschränkt ist, hat die Kammer in der Vergangenheit bezweifelt (Beschluss vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2009 - OVG 5 NC 151.08).
Folglich erhöht sich die Zulassungszahl um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und die Summe (k x CA) - abzüglich eventueller Überlasten - unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteilquote durch den Curriculareigenanteil des Kernfachs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07).
- VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07
Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Folglich erhöht sich die Zulassungszahl um die Zahl, die sich daraus ergibt, dass die Zahl der nicht besetzten Studienplätze mit dem jeweiligen Curriculareigenanteil dieses Studienganges multipliziert und die Summe (k x CA) - abzüglich eventueller Überlasten - unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteilquote durch den Curriculareigenanteil des Kernfachs dividiert wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 - VG 30 A 1571.07 - unter Hinweis auf VG Sigmaringen, Beschluss vom 9. November 2007 - NC 6 K 1426/07). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2007 - 5 NC 4.07
Zulassung zum Bachelorstudium; Kapazitätsberechnung; Berücksichtigung einer …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Die Festsetzung der Anteilquoten ist im Hinblick auf die der Antragsgegnerin aufgrund ihrer Widmungsbefugnis (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 5 NC 4.07 u.a. - m.w.N.) grundsätzlich obliegende bildungsplanerische Freiheit, wie sie das vorhandene Lehrangebot auf die einzelnen Ausbildungsgänge verteilt, nicht zu beanstanden, zumal sich die Aufteilung an dem Verhältnis der Studienanfängerzahlen des Wintersemesters 2009/2010 in den jeweiligen Studiengängen orientiert.
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08
Außerkapazitäre Zuweisung eines Studienplatzes im Bachelorkombinationsstudiengang …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Rn. 55 Hingegen sind auch die Lehrauftragsstunden für auslaufende Studiengänge im Umfang von durchschnittlich 2, 5 LVS (WS 08/09 - 3 LVS [Sportrecht / -medizin], SoSe 09 - 2 LVS [Sportrecht]) in die Ermittlung der Ausbildungskapazität in die Kapazitätsermittlung einzubeziehen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 28. Januar 2011 - VG 30 L 930.10 u.a. [Grundschuldpädagogik an der Antragsgegnerin] unter Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - OVG 5 NC 84.08 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 5 NC 96.10
Kürzung der Curriculareigenanteile um die Curricularanteile für die Betreuung der …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Rn. 66 Ein Abzug des auf die Bachelor- bzw. Masterarbeit entfallenden Anteils des CNW kommt nicht in Betracht, weil die sich im CNW widerspiegelnde Berechnung des Lehraufwandes auf einer eigenständigen Berechnungsgrundlage, orientiert an der Lehrnachfrage, beruht und deshalb unabhängig von der einzelnen Lehrkräften obliegenden Lehrverpflichtung zu betrachten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2011 - OVG 5 NC 96.10 - Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2011 - VG 30 L 930.10 u.a. -). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 5 NC 173.08
Humboldt-Universität zu Berlin; Bachelorkombinationsstudiengang mit …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Im Hinblick darauf, dass die Studierenden in Zweit- bzw. Beifächern nicht mehr immatrikuliert sondern lediglich zugelassen werden und dass es sich bei dem Studium des Zweitfaches nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht um einen Teilstudiengang handelt (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2010 - OVG 5 NC 173.08 -) ist die Berücksichtigung als Dienstleistungsbedarf nicht zu beanstanden, sodass die Kammer von einer Alternativrechnung unter Berücksichtigung von Anteilquoten absieht. - BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Deshalb ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgrundsatz für jeden Bürger, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl (BVerfGE 33, 303 [331 f.]). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 5 NC 89.08
Zulassung zum medizinischen Hochschulstudium: Berechnung der …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Ob diese Bedenken im Hinblick auf das "Letztentscheidungsrecht" des Fakultätsrats (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - OVG 5 NC 89.08 -) durchgreifen, bedarf hier keiner Entscheidung, weil sich auch bei Außerachtlassung der Lehrverpflichtungsverminderung, von der die Kammer im Folgenden ausgeht, keine weiteren Studienplätze ergeben. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - 5 NC 74.09
Hochschulwechsel; Charité; Studiengang Humanmedizin; WS 2008/09; Zulassung zum 3. …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Zu einem höheren Semester kann also nur zugelassen werden, wer den Leistungsstand erreicht hat, der ihm die Fortsetzung seines Studiums in diesem Fachsemester erlaubt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2009 - OVG 5 NC 74.09). - VG Berlin, 14.04.2011 - 30 L 922.10
Vorläufige Zulassung zum Studium und Berechnung der Lehrverpflichtung in …
Auszug aus VG Berlin, 30.06.2011 - 30 L 1789.10
Rn. 9 Für das 1. Fachsemester des hier streitigen Studienganges hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 14. April 2011 (VG 30 L 922.10 u.a.) ausgeführt:.
- VG Berlin, 19.04.2016 - 3 K 1060.14
Zulassung zum Studium
Zur Begründung wird angeführt, der Studierende habe damit sein Teilhaberecht aus Art. 12 Abs. 1 GG an den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten bereits ausgeschöpft und es sei nicht geboten, einem Studierenden, der schon in einem Studiengang seiner Wahl zugelassen war, die teilweise Wiederholung eines bereits absolvierten Studiums an einer anderen Hochschule zu ermöglichen (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 21. November 2014 - VG 12 L 816.14 -, juris, Rn. 4…, vom 26. März 2014 - VG 30 L 813.13 -, juris, Rn. 21; vom 5. Januar 2012 - VG 30 L 1422.11 -, S. 3 UA, vom 30. Juni 2011 - VG 30 L 1789.10 - juris, Rn. 4 und 6; Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 7. September 2010 - OVG 5 NC 68.10 -, S. 3 BA; vom 29. Juni 2007 - OVG 5 NC 21.07 -, S. 3 f. BA, vom 4. Mai 2004 - OVG 5 NC 409.04 -, S. 2 BA;… vgl. aber zum Teil einschränkend die Beschlüsse der 3. Kammer des VG Berlin vom 6. Dezember 2011 - VG 3 L 814.11 u.a. - juris, Rn. 4).
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