Rechtsprechung
| VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 12 Abs 1 GG, § 41 ÄApprO, Art 21 Abs 1 AEUV
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - 5 NC 74.09
Hochschulwechsel; Charité; Studiengang Humanmedizin; WS 2008/09; Zulassung zum 3. …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18
Zu einem höheren Semester kann also nur zugelassen werden, wer den Leistungsstand erreicht hat, der ihm die Fortsetzung seines Studiums in diesem Fachsemester erlaubt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2009 - OVG 5 NC 74.09 -, juris).Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es somit auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 - m.w.N. und vom 30. Juli 2013 - VG 30 L 155.13 -, jeweils in juris, sowie des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. Beschlüsse vom 11. September 2009, a.a.O., und vom 12. September 2016 - OVG 5 NC 9.16 -, juris).
Ein späterer Wechsel in ein höheres Semester eines Studiengangs unabhängig von der Erbringung der in diesem Studiengang von der aufnehmenden Hochschule - willkürfrei - vorgesehenen Leistungen ist dagegen schon wegen der damit verbundenen Nachholung von Ausbildungsteilen nicht geschützt (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. September 2016 - OVG 5 NC 9.16 - und vom 11. September 2009 - OVG 5 NC 74.09 -, beide juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - 5 NC 9.16
Tiermedizin; FU Berlin; Wintersemester 2015/16; 3. FS; Zulassung zu einem höheren …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18
Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es somit auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 - m.w.N. …und vom 30. Juli 2013 - VG 30 L 155.13 -, jeweils in juris, sowie des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. Beschlüsse vom 11. September 2009, a.a.O., und vom 12. September 2016 - OVG 5 NC 9.16 -, juris).Ein späterer Wechsel in ein höheres Semester eines Studiengangs unabhängig von der Erbringung der in diesem Studiengang von der aufnehmenden Hochschule - willkürfrei - vorgesehenen Leistungen ist dagegen schon wegen der damit verbundenen Nachholung von Ausbildungsteilen nicht geschützt (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. September 2016 - OVG 5 NC 9.16 - und vom 11. September 2009 - OVG 5 NC 74.09 -, beide juris).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18
Rn. 14 Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden universitären Ausbildungskapazitäten steht das aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Teilhaberecht unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 -, juris, Rn. 63).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 5 NC 136.11
Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18
Er wurde mit Zustimmung der Wissenschaftsverwaltung mit Ablauf des Sommersemesters 2010 aufgehoben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13
Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS, …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18
Rn. 12 Nach alledem ist seit der Einführung des inzwischen bis zum Sommersemsester 2025 verlängerten (vgl. hierzu § 17 Abs. 2 Studienordnung) Modellstudiengangs an der Antragsgegnerin als der einzig möglichen humanmedizinischen Ausbildung in Berlin derzeit ein Wechsel an die Antragsgegnerin im Sinne eines Quereinstiegs in ein höheres Semester wegen der Nichterfüllbarkeit der Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 BerlHZG nicht möglich (so auch OVG Berlin-Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 18. März 2014 - OVG 5 NC 13.13 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 5 NC 73.12
Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2011/12; Modellstudiengang; …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18
Auf den mit einem solchen Wechsel verbundenen Verlust von Studienzeit weist die Antragsgegnerin in der von den Studierenden zu unterzeichnenden Freiwilligkeitserklärung gemäß Anlage 1 zu § 2 Studienordnung (…amtliches Mitteilungsblatt der Charité Nr. 210 vom 8. Mai 2018, S. 1810 ff.) hin (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - OVG 5 NC 73.12-). - VG Berlin, 30.07.2013 - 30 L 155.13
Hochschulrecht; Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Wechsel von …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2019 - 30 L 513.18
Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es somit auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 - m.w.N. und vom 30. Juli 2013 - VG 30 L 155.13 -, jeweils in juris, sowie des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. Beschlüsse vom 11. September 2009, a.a.O., und vom 12. September 2016 - OVG 5 NC 9.16 -, juris).
- VG Berlin, 12.01.2022 - 30 L 1023.21 Rn. 10 Wird die Zulassung zu einem höheren Fachsemester eines Studienabschnitts, in dem noch keine (Abschluss-)Prüfung zu absolvieren ist, begehrt, kommt es auf die nach der Ausbildungsordnung für die in vorangegangenen Semestern zu erbringenden und nachzuweisenden Studienleistungen an (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. zuletzt die Beschlüsse vom 25. August 2021 - VG 30 L 294/21 und 261/21 - und (zur Vorgängervorschrift des § 9 Abs. 3 BerlHZG ) Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - VG 30 L 513.18 -, vom 30. Juli 2013 - VG 30 L 155.13 - und vom 17. März 2010 - VG 30 L 1863.10 -, jeweils in juris, sowie des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. Beschlüsse vom 12. September 2016 - OVG 5 NC 9.16 -, juris, …und vom 11. September 2009, a.a.O.).
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